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Dringlichkeitsverkehr (Segellexikon)

Bei der Seefahrt wird die Kommunikation zwischen Schiffen in Notsituationen mit dem Begriff des Dringlichkeitsverkehrs beschrieben. Dabei handelt es sich um eine besondere Form des Funkverkehrs auf See, die von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) geregelt wird. Wenn kein Notverkehr herrscht, darf Dringlichkeitsverkehr auf Kanal 16 abgewickelt werden. 

Im Dringlichkeitsverkehr werden Nachrichten ausgetauscht, die die Sicherheit von Schiffen und ihrer Besatzungen betreffen. Dazu zählen beispielsweise Meldungen über Schiffsunfälle, Feuer an Bord oder schwere Krankheiten von Besatzungsmitgliedern. Dieser Dringlichkeitsverkehr hat nach dem Notverkehr Vorrang vor allen anderen Funkverbindungen und wird von der Küstenfunkstelle oder dem nächsten Schiff in Reichweite abgewickelt. 

Die Dringlichkeitsmeldung wird mit dem internationalen Rufzeichen “PAN-PAN” eingeleitet, das, um die Dringlichkeit zu betonen, dreimal wiederholt wird. Anschließend werden die Art des Notfalls, die Position des Schiffes und andere relevante Informationen übermittelt. Die Antwort auf eine dieser Meldungen erfolgt mit “ROGER” und der Bestätigung, dass Hilfe geleistet wird. 

Der Dringlichkeitsverkehr ist ein sehr wichtiger Teil der Sicherheitskommunikation auf See und kann in Notsituationen auch Leben retten. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass alle Seeleute die Verfahren und Protokolle des Dringlichkeitsverkehrs kennen und beherrschen.

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