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Funkscheine SRC / UBI / LRC

Kommunikation auf dem Wasser

Mit anderen auf dem Wasser kommunizieren zu können, ist praktisch und macht den Schiffverkehr sicherer. Deshalb ist eine Funkanlage in der gewerblichen Schifffahrt Pflicht. Anders sieht es bei Hobby-Sportbooten aus.
Als Hobby-Bootssportler musst Du nur unter einer Bedingung einen Funkschein haben: Wenn Dein Sportboot eine Funkanlage besitzt. Fährst Du ein Boot ohne entsprechende Anlage, ist kein Funkschein vorgeschrieben.
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Welche Sprechfunkzeugnisse gibt es?

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Die Varianten

Es gibt drei unterschiedliche Sprechfunkzeugnisse, mit denen man in verschiedenen Gebieten und verschiedenen Frequenzen mitwirken kann. Das sind:

  • Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC)
  • Das UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk)
  • Das allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC)

Das SRC wird für die Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) und an der Teilnahme am UKW-Sprechfunk auf See benötigt.

Jeder Sportbootführer auf See, dessen Fahrzeug mit einem UKW-Funksystem ausgestattet ist, muss entweder das SRC oder das LRC besitzen. Anders als beim UBI reicht es nicht aus, wenn irgendjemand an Bord das SRC besitzt: Es ist die Pflicht des Bootsführers.

Das Funkbetriebszeugnis SRC ist international und unbefristet gültig.

  • Zulassung zur Prüfung: 18,73€

  • Theoretische Prüfung: 37,02€

  • Praktische Prüfung: 46,17 €

  • Erteilung des Funkbetriebszeugnisses: 25,96€

Die gesamten Prüfungsgebühren für das Short Range Certificate liegen also bei 127,88€.

Funkschein (SRC)

250€

Mit dem UBI hat man die amtlich anerkannte Erlaubnis, Schiffsfunkstellen auf Binnenschifffahrtsstraßen zu bedienen. Ist Dein Boot mit einer UKW-Funkanlage ausgestattet, muss mindestens eine Person an Bord über das UBI verfügen.

Es reicht leider nicht, die Funkanlage einfach ausgeschaltet zu lassen. Denn laut Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung ist eine Anmeldung über UKW-Funk für jedes Schiff, das über eine Sprechfunkanlage verfügt, vor der Einfahrt in unübersichtliche Strecken, Fahrwasserengen oder Brückenöffnungen Pflicht.

Die Funkanlage muss also benutzt werden, wenn sie an Bord ist – Das Sprechfunkzeugnis UBI ist damit für den Führer des Bootes Pflicht.

Das UKW-Sprechfunkzeugnis UBI ist unbefristet und international gültig.

  • Zulassung zur Prüfung: 15,89€

  • Theoretische und praktische Prüfung: 70,03€

  • Erteilung des Funkbetriebszeugnisses: 22,79€

Die gesamte Prüfungsgebühr für das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk liegt also bei 108,71€.

Funkschein (UBI)

120€

Funkschein Kombipaket (SRC & UBI)

Inkludiert Funkschein für das weltweite Meer (z.B. Nord- & Ostsee, Mallorca, Ibiza, Kroatien) + den Funkschein für die Binnengewässer (UBI).

350€

LRC: Long Range Certificate oder Allgemeines Funkbetriebszeugnis

Mit dem LRC ist man zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes durch Ultrakurzwellen-, Kurzwellen und Grenzwellengeräte, sowie über Satellitensysteme (Inmarsat) zugelassen.

Beim Long Range Certificate ist das Short Range Certificate also eingeschlossen. Sind die entsprechenden Funksysteme an Bord, muss der Bootsführer über den LRC verfügen. Dieser Funkschein ist ebenfalls international und unbefristet gültig.

  • Zulassung zur Prüfung: 18,73€

  • Theoretische Prüfung: 47,19€

  • Praktische Prüfung: 91,38€

  • Erteilung des Funkbetriebszeugnisses: 30,18€

Insgesamt kostet die Prüfung für das LRC also 187,48€.

Wann brauche ich einen Funkschein?

Besitzt Du ein Boot ohne Funksystem, ist kein Funkschein nötig. Sobald ein Funksystem an Bord ist, musst Du aber das nötige Sprechfunkzeugnis vorweisen können.

Wenn Dein Boot ein UKW-Funksystem hat und Du nur auf Binnengewässern fährst, reicht das Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI).

Fährst Du mit deinem UKW-Funksystem auch aufs Meer, musst Du das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) besitzen.

Kann Dein Schiff auch über Kurzwellen, Grenzwellen oder Satelliten kommunizieren, brauchst Du auf dem Meer das allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC).

Zum Glück ist es weder schwierig noch langwierig, einen Funkschein zu machen.

Wie bekomme ich den Funkschein?

Um einen Funkschein zu bekommen, sind eine theoretische und eine praktische Prüfung notwendig, die entweder beim Deutschen Segler Verband (DSV) oder beim Deutschen Motoryachtverband (DMYV) abgelegt werden können.

Den Stoff dafür lernst du entweder in der Bootsschule, im Selbststudium oder Online.

Wie lange dauert der Funkschein?

Der gesamte theoretische Stoff umfasst bei den meisten Online-Schulen etwa 15-20 Stunden. Mit viel Hingabe und Übung kannst du die Theorie also an ein oder zwei Wochenenden lernen. Für die praktische Prüfung ist die Bedienung des Funkgeräts und die Ausführung verschiedener Funksprüche notwendig. Hierfür kommst Du auch mit einem Wochenende aus.

Sollte ich einen Funkschein machen?

Du darfst auch ohne Funkschein Boote ohne Funksysteme fahren. Wenn Du dein Herz aber bereits einem bestimmten Boot mit Funkanlage geschenkt hast oder eine größere Auswahl haben möchtest, ist ein Funkschein sinnvoll.

Wenn Dein Traumboot aber sowieso keine Funkanlage besitzt, kannst Du Dir die Zeit und das Geld sparen. Der SBF Binnen und der SBF See sind die einzigen Bootsführerscheine, die im Bootssport unbedingt vorgeschrieben sind.

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Sollte Dir unsere Lernplattform nicht gefallen, kannst Du uns einfach eine Email senden, und wir erstatten dir bis zu 14 Tage nach dem Kauf Dein Geld zurück, vorrausgesetzt, Du hast noch keine Praxisfahrstunde gebucht.

Beim unerwarteten Nichtbestehen der Theorie erstattet wir Deine Kursgebühr anteilig zurück. Vorrausgesetzt der Kurs wurde vollständig durchgearbeitet und alle Prüfungsbögen wurden im Prüfungsmodus mindestens 5-mal bestanden.

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Prüfungsgebühren

Für die Prüfung Deiner Fähigkeiten wird eine Prüfungsgebühr vom  zuständigen Prüfungsausschuss erhoben.

Es fallen folgende Gebühren an:
SBF See Einzeln 147,31 €
SBF Binnen Einzeln 129,71 €
SBF See und Binnen 177,54 €

Die zusätzlichen Kosten für die Prüfungsfahrt übernehmen wir für Dich. Dies beinhaltet die Bereitstellung eines Bootes und eines Fahrlehrers. Du erhältst von uns rechtzeitig vor Deiner Prüfung nochmals Informationen bezüglich der Prüfungsgebühren.

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