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Sachkundenachweis (SKN) FKN-Schein

Pyroschein – Seenotsignalmittel sicher handhaben

Unvorbereitet in See zu stechen, kann fatale Folgen haben. Um in echten Notsituationen auf dem Wasser schnell Hilfe bekommen zu können, gehören Seenotsignalmittel zur grundlegenden Sicherheitsausstattung eines jeden Schiffes.

Auf privaten Booten müssen Seenotsignale nicht verpflichtend an Bord sein, doch für Charteryachten sind sie in Deutschland vorgeschrieben.

Da man Seenotsignalmittel nur mitführen darf, wenn man den entsprechenden Pyroschein besitzt, ist der Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel (SKN) oftmals Pflicht, um in Deutschland Boote chartern zu dürfen.

Um das eigene Leben und das der Crew nicht zu gefährden, ist der Pyroschein darüber hinaus für alle verantwortungsbewussten Skipper eine Notwendigkeit.

Mit unserem Online Kurs kannst Du den SKN zeitlich flexibel von zu Hause absolvieren. Er lässt sich individuell in deinen Alltag integrieren und macht dich schnell zu einem sicheren und pflichtbewussten Skipper.

Wofür brauche ich den Pyroschein SKN?

In Deutschland gibt es zwei Pyroscheine, die für den Erwerb, den Transport und die Benutzung von Seenotsignalen benötigt werden: Den Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN) und den Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel (SKN). Dabei wird der FKN als “kleiner Pyroschein” und der SKN als “großer Pyroschein” bezeichnet.

Waffenbesitzkarte und Signalpistole Kaliber 4

Nach §7 WaffG, §1 Abs. 1 müssen alle, die privat oder beruflich Umgang mit Waffen haben, einen Sachkundenachweis besitzen. Dieser beweist, dass man die grundlegenden gesetzlichen Vorschriften und alle sicherheitsrelevanten, waffentechnischen und ballistischen Grundkenntnisse erworben hat und praktisch mit Waffe und Munition umgehen kann.

Eine Signalpistole Kaliber 4 zählt als Waffe und darf nur mit einer Waffenbesitzkarte erworben und mitgeführt werden. Der SKN ist Voraussetzung, um eine Waffenbesitzkarte zu beantragen und damit auch, um eine Signalpistole zu führen.

Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN)

Im SKN ist der Fachkundenachweis (FKN) enthalten. Dieser belegt, dass Du die sichere Handhabung von pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse T2 beherrschst.

Mit dem FKN darfst Du also Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, Rauchsignale und bestimme Rauch- und Handfackeln kaufen, lagern und transportieren. Besitzt Du den SKN, darfst Du zusätzlich eine Waffenbesitzkarte beantragen und eine Signalpistole mitführen.

Der Einsatz von Seenotsignalmitteln ist in Notsituationen grundsätzlich jedem erlaubt, um auf sich aufmerksam zu machen – auch ohne Pyroschein. Es muss aber laut Gesetz immer eine Person mit dem entsprechenden FKN oder SKN an Bord sein, wenn Seenotsignalmittel mitgeführt werden.

Hinzu kommt, dass Du als Besitzer des SKN gelernt hast, wie man Signalraketen und andere Signalmittel korrekt einsetzt. Schließlich kann eine falsch abgeschossene Rakete das Schiff schnell in noch größere Not bringen. Wer viel auf dem Wasser unterwegs ist, sollte deshalb in jedem Fall einen Pyroschein besitzen.

Der Online Kurs zum großen Pyroschein (SKN)

Mit unserem Online Kurs zum Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel kannst Du Dir die Lernzeit flexibel einteilen und den Pyroschein so entspannt neben Uni, Job und Alltag absolvieren.

Dabei bereiten wir Dich nicht bloß auf die Prüfung vor, sondern auf echte Notsituationen an Bord.

Entspannt zu Hause lernen

Im SKN Online Kurs erhältst Du Zugang zu kurzen, verständlichen Lernvideos, die Du flexibel jederzeit anschauen kannst. So entscheidest Du selbst, wann und wo Du lernst – Ein Video am Abend oder gleich längere Lern-Sessions mit mehreren Videos.

Gezielte Prüfungsvorbereitung

Auf unserer Lernplattform kannst Du Dich mit Original-Prüfungsfragen auf die Theorie Prüfung zum Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel (SKN) vorbereiten.

In der tatsächlichen Prüfung hast Du dann alle möglichen Fragen schon einmal gesehen und bearbeitet. Zusätzlich bereiten wir Dich im Online Kurs gezielt auf die Fragen und Aufgaben der praktischen Prüfung vor.

Am Ende der Ausbildung weißt Du genau, was auf dich zukommt: Sowohl in der SKN Prüfung als auch in einer echten Notsituation auf See kannst Du mit Seenotsignalmitteln sicher umgehen.

Persönlicher Ansprechpartner

Auch, wenn du im SKN Online Kurs flexibel in Eigenregie lernst, bist Du nicht auf Dich allein gestellt. Unsere Bootslehrer sind sowohl bei inhaltlichen als auch bei organisatorischen Fragen jederzeit erreichbar und unterstützen Dich tatkräftig.

Was brauche ich für den Sachkundenachweis (SKN)?

Für die Prüfung zum Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel (SKN) musst Du mindestens 18 Jahre alt sein. Ein Bootsführerschein ist nicht notwendig, um die Prüfung zum Sachkundenachweis zu machen.

Um aber später eine Waffenbesitzkarte für eine Signalpistole zu beantragen, benötigst Du einen Bedürfnisnachweis. Als solcher kann der Bootsführerschein dienen.

21 Tage vor der Prüfung werden eine Kopie Deines Personalausweises und ein Nachweis über die entrichteten Prüfungsgebühren benötigt. Vor der Anmeldung zur Prüfung erhältst Du von uns natürlich nochmal alle Informationen und Details zum Ablauf.

Wie läuft die Prüfung für den Sachkundenachweis (SKN) ab?

Wie bei den Sportbootführerschein-Prüfungen wird die Prüfung zum Sachkundenachweis (SKN) durch Prüfungsausschüsse durchgeführt.

Der SKN kann im Gegensatz zum Sportbootführerschein oder zum Fachkundenachweis (FKN) nicht bei jedem Prüfungsausschuss absolviert werden. Wir lassen Dich frühzeitig wissen, wo Du Deine Prüfung ablegen kannst.

In der Theorie Prüfung werden Dir 20 schriftlich zu beantwortende Fragen gestellt, die dem Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung gemäß §7 Abs. 1 WaffG entnommen wurden. Die 89 Fragen aus dem Fragenkatalog kennst Du bereits aus unserem Online Kurs.

Für jede Antwort können zwischen 0 und 2 Punkte erreicht werden: 1 Punkt für eine korrekte, aber unvollständige Antwort, 2 Punkte für eine korrekte und vollständige Antwort und 0 Punkte für eine falsche Antwort.

In der praktischen Prüfung zum SKN müssen Sie zunächst die korrekte Handhabung von Rauch- und Handfackeln, Rauchsignalen, einer Fallschirm-Signalrakete und nicht gezündeter Seenotsignale demonstrieren. Das ist der Prüfungsteil, der auch bei der Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) gefordert wird.

Zusätzlich zur FKN-Prüfung musst Du für den Sachkundenachweis den Umgang mit einer Signalpistole (Kaliber 4) demonstrieren. Außerdem wird gefragt, wie sich Unterschiede zwischen Munitionstypen am Patronenboden erkennen lassen und wie man sich bei Munitionsversagen korrekt verhält.

Was ist, wenn ich die SKN Prüfung nicht bestehe?

Grundsätzlich kann die Prüfung zum Sachkundennachweis für Seenotsignalmittel so oft wie nötig wiederholt werden.

Bist Du nur bei einem der beiden Prüfungsteile durchgefallen, kannst du den nicht bestandenen Teil innerhalb von 12 Monaten nachholen. Verstreicht die Frist, musst Du sowohl den praktischen als auch den theoretischen Teil wiederholen.

Natürlich fallen bei jeder Wiederholung erneut Prüfungsgebühren an. Es lohnt sich also, lieber etwas länger mit den Lernvideos und den Original-Prüfungsfragen zu üben, als die Prüfung doppelt zu machen. Wer sicher durch die Pyroscheinprüfung kommt, übersteht auch Seenotsituationen sicherer.

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Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel (SKN)

Der Pyroschein (SKN) ist die Erlaubnis für den Erwerb und die Handhabung von erlaubnispflichtigen Signalmitteln wie z.B. Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, Handfackeln und Rauchsignalen. Mit dem SKN erhälst du außerdem die Berechtigung eine Waffenbesitzkarte zu beantragen und damit Signalpistolen des Kaliber 4 zu erwerben.

Geeignet für: Prüflinge oder Inhaber des FKN

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Der Pyroschein (FKN) ist die Erlaubnis für den Erwerb und die Handhabung von erlaubnispflichtigen Signalmitteln wie z.B. Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, Handfackeln und Rauchsignalen.

Wichtig: Durch den SKN erhältst Du zusätzlich die Berechtigung eine Waffenbesitzkarte zu beantragen und damit Signalpistolen des Kaliber 4 zu erwerben.

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Häufig gestellte Fragen

Gerne beantworten wir Dir alle Fragen rund um dem FKN. Du erreichst uns Mo-Sa täglich von 9 bis 18 Uhr.

Die Abkürzung FKN steht für Fachkundenachweis, welcher sich vom Umfang her mit dem Umgang mit Seenotsignalmitteln und den zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts befasst.
Mit dem Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN) – teils auch Pyroschein genannt – darf der Inhaber pyrotechnische Seenotsignalmittel der Kategorie P2 kaufen. Beispielsweise Rauchsignale, Handfackeln, Signalgeber, Fallschirmraketen – diese können in zahlreichen Onlineshops erworben werden.
Den Pyroschein (FKN) erhältst Du durch die fundierte Vorbereitung in unserem Online-Kurs und nach der theoretischen und praktischen Prüfung.

Neben den Kosten für den Online Kurs fallen Prüfungsgebühren i.H.v. 28,89€ an.

Je nach Ausstattungsumfang des Sportbootes kann ein Fachkundenachweis (auch FKN oder Pyroschein genannt) Pflicht sein. Sobald nämlich Signalmittel der Kategorie P2 an Bord sind, muss mind. eine Person an Bord den FKN haben.

Bevor Du einen Pyroschein machen kannst, musst Du einen Sportbootführerschein wie den SBF See, den SBF Binnen oder einen anderen Befähigungsnachweis zum Führen von Wasserfahrzeugen besitzen. Eine weitere Voraussetzung für die Prüfung zum Fachkundenachweis ist ein Mindestalter von 16 Jahren.
Für den SKN brauchst du hingehen keinen Sportbootführerschein.

Es werden 14 Tage vor der Prüfung eine Kopie Deines Personalausweises, Deines Bootsführerscheins und ein Nachweis über die entrichteten Prüfungsgebühren benötigt. Natürlich erhältst Du vor der Anmeldung zur Prüfung von uns nochmal alle Informationen zum detaillierten Ablauf.

Grundsätzlich gibt es zwei Scheine für Seenotsignalmittel: den Fachkundenachweis (FKN) und den Sachkundenachweis (SKN). Der Fachkundenachweis (auch FKN oder Pyroschein genannt) nach dem Sprengstoffrecht reicht für die meisten Anwender vollkommen aus (gemäß § 1 Absatz 3 1. Sprengstoffverordnung, SprengV). Der Sachkundenachweis wird erst bei der Nutzung von Signalpistolen des Kaliber IV notwendig.
Du solltest für die Vorbereitung zur Prüfung mit 4-6 Stunden rechnen.

Wenn die Verfügungsgewalt über pyrotechnische Seenotsignale der Kategorie P2 (Fallschirmraketen) besteht, wird ein Pyroschein notwendig. Auf Charterbooten (gewerbliche genutzte Boote) ab 12 m Länge sind solche Seenotsignale vorgeschrieben. Im Falle des Charterns kann jedoch eine Einführung in die Signalmittel im Sinne einer Signalpistole (Überlassung) ausreichen.

Grundsätzlich kann die FKN-Prüfung so oft wiederholt werden, wie nötig. Fällst Du nur in der praktischen oder theoretischen Prüfung durch, kann die entsprechende Prüfung innerhalb von 12 Monaten nachgeholt werden. Der bestandene Prüfungsteil wird Dir trotzdem angerechnet. Verstreicht die Frist, musst Du sowohl die Theorie als auch die praktische Prüfung nachholen.

Bei einer Prüfungswiederholung fallen natürlich erneut Prüfungsgebühren an. Deshalb lohnt es sich, die Original-Fragebögen im Online Kurs lieber einmal mehr zu üben, als die Pyroschein-Prüfung doppelt zu machen. Mit den Übungsfragen und den umfangreichen Lernvideos kann eigentlich nichts schief gehen.

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Beim unerwarteten Nichtbestehen der Theorie erstattet wir Deine Kursgebühr anteilig zurück. Vorrausgesetzt der Kurs wurde vollständig durchgearbeitet und alle Prüfungsbögen wurden im Prüfungsmodus mindestens 5-mal bestanden.

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