Notverkehr bezeichnet den Funkverkehr bei Seenotfällen und hat absoluten Vorrang vor allen anderen Funkaussendungen. Er wird durch das Notzeichen “MAYDAY” eingeleitet und darf auf der betreffenden Frequenz nicht unterbrochen werden.
Ein Mayday-Notruf wird abgesetzt, wenn sich Personen oder das Schiff in unmittelbarer Lebensgefahr befinden.
Davon zu unterscheiden ist “PAN PAN” für dringliche Meldungen ohne akute Lebensgefahr und “SÉCURITÉ” für wichtige Sicherheitsmeldungen. Jedes Schiff, das einen Notruf empfängt, muss sofort allen anderen Funkverkehr einstellen und den Notverkehr verfolgen. Nach Möglichkeit ist dem Havaristen Hilfe zu leisten oder der Notruf an ein MRCC (Maritime Rescue Coordination Centre) weiterzuleiten.
Die Teilnahme am Notverkehr und eventuelle Gründe für unterlassene Hilfeleistung sind im Funktagebuch zu dokumentieren. Der Notverkehr darf erst verlassen werden, wenn sichergestellt ist, dass ausreichende Hilfe eingeleitet wurde. Diese Verpflichtungen sind in internationalen Übereinkommen wie SOLAS geregelt. In GMDSS-Seegebieten können Notrufe auch automatisch über DSC (Digital Selective Calling) oder Satellitensysteme abgesetzt werden, was eine schnellere Alarmierung der Rettungsdienste ermöglicht.