Der Notverkehr beschreibt den Funkverkehr während der Suche und Rettung von Schiffbrüchigen. Der Notverkehr ist am Notzeichen Mayday erkennbar. Er hat die höchste Priorität im Seefunk und jede andere Aussendung ist auf Frequenzen, auf denen Notverkehr herrscht, untersagt. Der Notverkehr wird durch internationale Konventionen wie SOLAS (International Convention for the Safety of Life at Sea) und COLREG (International Regulations for Preventing Collisions at Sea) geregelt.
Wenn ein Schiff in Not gerät, kann der Kapitän über Funk den Notverkehr ausrufen, um andere Schiffe in der Nähe auf die Situation aufmerksam zu machen. Der Notverkehr wird durch das Signal “PAN PAN” ausgerufen, gefolgt von einer kurzen Erklärung des Notfalls und der Position des Schiffes. Wenn das Schiff in unmittelbarer Gefahr ist, kann der Kapitän den “MAYDAY”-Notruf auslösen, der eine unmittelbare Reaktion und Rettung erfordert.
Ein Schiff, das ein Notzeichen empfängt, hat sofort jeden anderen Funkverkehr einzustellen und den Notverkehr zu verfolgen. Der Notverkehr ist in das Funktagebuch oder Logbuch einzutragen. Ein Schiff auf See muss – falls es dem Schiff möglich ist – dem Havaristen zu Hilfe eilen. Es muss – falls noch nicht geschehen – den Notverkehr an ein MRCC (Maritime Rescue Co-Ordination Centre) weiterleiten.
Schiffe, die dem Havaristen nicht helfen können, müssen dies in ihrem Logbuch schriftlich begründen. Solche Schiffe dürfen die Beobachtung des Notverkehrs erst einstellen, wenn sie Gewissheit haben, dass Hilfe sichergestellt ist.