Ein Rufzeichen ist eine einzigartige Kennung, die jedem Schiff zugewiesen wird, um es auf See zu identifizieren. Diese ist vergleichbar mit einem Autokennzeichen. Es besteht aus einer Kombination von Buchstaben und Zahlen und wird von der Bundesnetzagentur vergeben. Das Rufzeichen ist in der Regel an der Außenseite des Schiffes angebracht und kann auch über Funkübertragung verwendet werden. So können Schiffe unterschieden werden und die Kommunikation auf See wird deutlich erleichtert. Bei deutschen Schiffen im Seeschiffsregister besteht das Rufzeichen aus vier Buchstaben aus der Reihe DAAA bis DRZZ. Bei deutschen Schiffen, die nicht in ein Seeschiffsregister eingetragen sind, werden zwei Buchstaben und vier Ziffern aus der Reihe DA2001 bis DJ9999 genutzt. Im Funkverkehr wird das Rufzeichen nach dem Schiffsnamen gesprochen und macht Schiffe mit gleichen Namen leicht unterscheidbar.