Dringlichkeitsverkehr ist eine spezielle Form des Seefunkverkehrs für Situationen, die die Sicherheit von Schiffen oder Personen betreffen, aber noch keinen akuten Notfall darstellen. Er wird durch die Internationale Fernmeldeunion (ITU) geregelt und hat nach dem Notverkehr Vorrang vor allen anderen Funkverbindungen. Der Dringlichkeitsverkehr wird mit dem internationalen Rufzeichen “PAN-PAN” eingeleitet, das zur Betonung der Dringlichkeit dreimal wiederholt wird. Anschließend folgen die Art des Problems, die Position des Schiffes und weitere relevante Informationen.
Typische Anlässe für Dringlichkeitsverkehr sind Maschinenschäden ohne unmittelbare Gefahr, medizinische Notfälle ohne Lebensgefahr, Navigationsprobleme oder die Warnung vor Gefahren für andere Schiffe. Der Funkverkehr erfolgt normalerweise auf Kanal 16, sofern kein Notverkehr stattfindet. Die Küstenfunkstelle oder das nächste erreichbare Schiff nimmt die Meldung entgegen und koordiniert die Hilfsmaßnahmen.