Die Besatzung bezeichnet die Gesamtheit aller Personen, die für den Betrieb, die Navigation und die Sicherheit eines Schiffes verantwortlich sind.
Zusammensetzung und Größe der Besatzung hängen von Art, Größe und Verwendungszweck des Fahrzeugs ab. Auf kleineren Schiffen und Yachten kann die Besatzung aus nur wenigen Personen bestehen, einem Kapitän oder Schiffsführer und einigen Matrosen oder Deckshänden. Bei größeren Handelsschiffen, Kreuzfahrtschiffen oder Marineschiffen umfasst die Besatzung deutlich mehr Personal mit spezialisierten Aufgaben und einer klaren Hierarchie.
Die typische Rangfolge beginnt mit dem Kapitän als höchstem Befehlshaber, gefolgt von Offizieren verschiedener Grade (Erster Offizier, Zweiter Offizier), dem Schiffsingenieur und der technischen Besatzung sowie den Matrosen und Deckspersonal. Auf Passagierschiffen kommen Servicekräfte, Köche und Stewards hinzu. Zu den Hauptaufgaben der Besatzung gehören Navigation und Schiffsführung, Wartung und Überwachung aller technischen Systeme, Durchführung von Ladeoperationen, Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und bei Passagierschiffen die Betreuung der Fahrgäste.
Die Mindestbesatzung wird durch nationale und internationale Vorschriften geregelt, die Ausbildung und Zertifizierung der Besatzungsmitglieder sind im STCW-Übereinkommen (Standards of Training, Certification and Watchkeeping) international festgelegt.
