Das Seefunkzeugnis ist die amtliche Berechtigung zur Bedienung von Seefunkanlagen an Bord von Schiffen und Booten. In Deutschland ist das Seefunkzeugnis gesetzlich vorgeschrieben, wenn eine UKW-Funkanlage an Bord vorhanden ist. Es gibt verschiedene Arten von Seefunkzeugnissen: Das SRC (Short Range Certificate) für UKW-Seefunk, das LRC (Long Range Certificate) für Grenz-, Kurzwellen- und Satellitenfunk sowie das UBI für Binnenfunk. Für die Sportschifffahrt ist das SRC das wichtigste Seefunkzeugnis. Die Prüfung für das Seefunkzeugnis umfasst theoretische Kenntnisse über Funkverkehr, Notfallprozeduren und internationale Vorschriften. Im praktischen Teil muss die Bedienung der Funkanlage nachgewiesen werden, etwa das Absetzen eines Mayday-Rufs oder die Kommunikation mit einer Küstenfunkstelle. Das Seefunkzeugnis kann ab 15 Jahren erworben werden und ist unbefristet gültig. Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des Deutschen Segler-Verbandes (DSV,) und des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) durchgeführt.