Navigationslichter sind gesetzlich vorgeschriebene Lichter, die Schiffe bei Dunkelheit,also ab Sonnenuntergang, und schlechter Sicht nach den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) führen müssen. Sie ermöglichen anderen Schiffen, die Ausrichtung und Art eines Fahrzeugs zu erkennen. Die wichtigsten Navigationslichter sind das weiße Toplicht am Mast (bei Fahrzeugen unter Motor) sowie die farbigen Seitenlichter: grün an Steuerbord (rechts) und rot an Backbord (links). Das weiße Hecklicht am Schiffsheck vervollständigt die Grundausstattung. Durch die Anordnung und Farben der Lichter können andere Schiffsführer die Ausrichtung des Schiffes erkennen. Sieht man beispielsweise nur das grüne Licht, zeigt das andere Schiff seine Steuerbordseite. Sind beide Seitenlichter sichtbar, ist es frontal ausgerichtet. Je nach Schiffstyp und -größe sind zusätzliche Lichter vorgeschrieben, etwa für Fischereifahrzeuge, Schlepper oder manövrierunfähige Schiffe.