Das Long Range Certificate (LRC) ist das Allgemeine Funkbetriebszeugnis, das zur Teilnahme am weltweiten Seefunk berechtigt. Es ermöglicht die Bedienung von Seefunkanlagen für Kurzwelle (KW), Ultrakurzwelle (UKW), Grenzwelle (GW) und Inmarsat-Satellitenfunk. Das LRC ist für Fahrten auf hoher See von großer Bedeutung, da es den Zugang zum kompletten GMDSS-System (Global Maritime Distress and Safety System) ermöglicht. Dies ist entscheidend für die Sicherheit auf See, besonders außerhalb der Reichweite von UKW-Funk. Die LRC-Prüfung besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil. Geprüft werden die Bedienung verschiedener Funkanlagen, das Absetzen von Notrufen über unterschiedliche Systeme, Kenntnisse des internationalen Seefunks und des GMDSS. Auch umfangreiche Englischkenntnisse der maritimen Fachsprache sind erforderlich. Das LRC berechtigt zur Bedienung aller Seefunkanlagen weltweit und ist unbefristet gültig. Die Prüfung kann ab 18 Jahren abgelegt werden und wird von Prüfungskommissionen des DSV, oder DMYV abgenommen. Im Unterschied zum SRC (Short Range Certificate), das nur für UKW-Seefunk bis etwa 30 Seemeilen Reichweite berechtigt, deckt das LRC alle Frequenzbereiche ab. Das UBI (UKW-Binnenfunkzeugnis) gilt hingegen nur für den Binnenfunk auf Flüssen und Seen. Für die meisten Sportbootfahrer reicht das SRC aus, während das LRC für Hochseefahrten und kommerzielle Schifffahrt erforderlich ist.