Die KVR steht für Kollisionsverhütungsregeln und ist eine internationale Regelung zur Verhütung von Kollisionen auf See. Es handelt sich dabei um 38 Regeln, die die Themen Fahren und Ausweichen betreffen. Des Weiteren wurde die KVR von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) erlassen und ist gleichzeitig in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) des deutschen Seerechts verankert. Die KVR wurden 1972 verabschiedet und von 63 Staaten in nationales Recht umgesetzt.
Zur Ermöglichung eines sicheren Schiffsverkehrs definiert die KVR unter anderem die Kurshaltepflicht, die Sichtweiten, das Verhalten bei Begegnungen von Schiffen, das Verhalten bei Überholungen, das Verhalten bei eingeschränkter Sicht und das Verhalten in besonderen Situationen wie in engen Gewässern, Hafeneinfahrten oder bei Lotsenübernahme.
In diesem Rahmen basieren die Regeln auf dem Grundsatz der Verantwortung und Vorsicht, nach welchem jeder Schiffsführer verpflichtet ist, jederzeit vorausschauend zu handeln und die Gefahrenlage auf See sorgfältig zu beobachten. Wenn ein Schiffsführer eine potenzielle Gefahr erkennt, muss er angemessen reagieren, um eine Kollision zu vermeiden. Auf der Kehrseite können Verstöße gegen die KVR zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, einschließlich Strafen, Bußgeldern oder sogar Schadensersatzforderungen.