Die KVR sind internationale Regeln zur Verhütung von Kollisionen auf See, offiziell bekannt als “International Regulations for Preventing Collisions at Sea” (IRPCS). Sie wurden 1972 von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) verabschiedet und von allen Seefahrtsnationen in nationales Recht übernommen. Die 38 Regeln gliedern sich in fünf Teile: Allgemeine Bestimmungen, Fahrregeln, Lichter und Signalkörper, Schallsignale sowie Ausnahmen. Sie regeln das Verhalten von Schiffen bei Begegnungen, Überholmanövern und bei eingeschränkter Sicht. Die KVR legen Vorfahrtsregeln zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen fest und definieren Ausweich- und Kurshaltepflichten je nach Begegnungssituation. Zentral ist das Gebot der guten Seemannschaft und ständigen Wachsamkeit. Weitere wichtige Bereiche sind die Vorschriften für Navigationslichter, Schallsignale und das Verhalten in Fahrwassern und engen Gewässern. Besondere Bestimmungen gelten für Fischereifahrzeuge und Schiffe mit eingeschränkter Manövrierfähigkeit. Die KVR sind weltweit gültig und verbindlich. Verstöße haben rechtliche Konsequenzen und können bei Unfällen zu Haftungsansprüchen führen.