Der Kurshalter ist das Schiff, das bei einer Begegnungssituation Kurs und Geschwindigkeit beibehalten darf und soll. Nach den internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR) hat es Kurshaltepflicht, während das andere Schiff ausweichpflichtig ist. Die Kurshaltepflicht dient der Berechenbarkeit im Schiffsverkehr. Würden beide Schiffe ausweichen, könnte dies zu Verwirrung und Kollisionen führen. Der Kurshalter muss jedoch aufmerksam bleiben und beobachten, ob das ausweichpflichtige Schiff tatsächlich ausweicht. Falls das ausweichpflichtige Schiff nicht oder zu spät reagiert, muss auch der Kurshalter ein Manöver des letzten Augenblicks durchführen, um eine Kollision zu verhindern. Diese Pflicht zur Kollisionsvermeidung steht über der Kurshaltepflicht. Bei Begegnungen zwischen Segel- und Motorbooten ist meist das Motorboot ausweichpflichtig, das Segelboot kurshalteberechtig. Zwischen Segelbooten gelten spezielle Ausweichregeln.