Sind zwei Schiffe auf Kollisionskurs bzw. fahren zu nahe aneinander, vorbei muss in der Regel ein Schiff ein Ausweichmanöver durchführen. Das Schiff, das weiterhin seinen Kurs hält, wird als Kurshalter bezeichnet. Um mögliche weitere Gefahren zu vermeiden, liegt der Kurshalter auch der Kurshaltepflicht.