Ein kreuzender Kurs liegt vor, wenn sich zwei Fahrzeuge auf Kollisionskurs nähern. Ihre Kurse kreuzen sich so, dass ohne Ausweichmanöver eine Kollision droht. Bei Tageslicht erkennt man kreuzende Kurse daran, dass das andere Fahrzeug scheinbar stillsteht oder seine relative Position kaum verändert, während der Abstand stetig abnimmt. Verändert sich die Peilung zum anderen Fahrzeug über mehrere Minuten nicht, besteht Kollisionsgefahr. Bei Dunkelheit zeigen die Positionslichter an, aus welcher Richtung sich ein Fahrzeug nähert. Sieht man sowohl rotes als auch grünes Seitenlicht, nähert es sich frontal. Sieht man nur ein Seitenlicht, kann dies auf kreuzende Kurse hindeuten, aber nur wenn gleichzeitig der Abstand abnimmt und sich die Peilung nicht ändert. Moderne Radaranlagen und AIS können vor Kollisionsgefahr warnen und den nächsten Annäherungspunkt berechnen. Nach den internationalen Kollisionsverhütungsregeln gelten bei kreuzenden Kursen unterschiedliche Ausweichregeln. Unter Motorbooten ist das Fahrzeug ausweichpflichtig, das das andere an seiner Steuerbordseite hat. Es muss frühzeitig und deutlich nach Steuerbord ausweichen, während das kursgerechte Fahrzeug Kurs und Geschwindigkeit beibehält. Bei Segelbooten untereinander gelten andere Regeln: Das Boot mit Wind von Steuerbord hat Kurshaltepflicht gegenüber dem Boot mit Wind von Backbord, welches Ausweichpflicht. Haben beide Wind von derselben Seite, weicht das luvwärtige Boot aus.