Ein Fahrwasser bezeichnet einen definierten, meist durch Seezeichen markierten Wasserbereich, der für die sichere Navigation von Schiffen vorgesehen ist.
Fahrwasser werden durch das laterale Betonnungssystem mit roten und grünen Tonnen, Leuchtfeuern oder anderen Schifffahrtszeichen begrenzt und kennzeichnen den Verlauf ausreichend tiefer und hindernisfreier Wasserflächen. Fahrwasser dienen der Verkehrslenkung und führen Schiffe sicher um Gefahrenstellen wie Untiefen, Sandbänke, Riffe oder Wracks herum. Sie finden sich in Küstengewässern, Flussmündungen, Häfen und auf Binnengewässern.
Die Fahrwasserbreite und -tiefe richtet sich nach der Größe der zu erwartenden Schiffe und den örtlichen Gegebenheiten. In deutschen Gewässern regelt die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) das Verhalten im Fahrwasser. Fahrzeuge, die dem Fahrwasselverlauf folgen, haben grundsätzlich Vorfahrt vor querenden, ein- oder auslaufenden sowie wendenden Fahrzeugen. Diese Vorfahrtsregelung gilt jedoch nur, wenn das Fahrzeug nicht mehr als 10 Grad vom Fahrwasserlauf abweicht.
Die Unterhaltung der Fahrwasser obliegt speziellen Behörden wie der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, die für Markierung, Vermessung und Freihaltung zuständig sind. Moderne Fahrwasser werden durch elektronische Seekarten und GPS-Navigation ergänzt, die präzise Positionsbestimmung ermöglichen.