Ein Fahrwasser bezeichnet einen durch grüne oder rote Zeichen (laterale Zeichen) gekennzeichneten Bereich eines Gewässers, in dem Schiffe in der Regel sicher navigieren können. Diese Fahrwasser können sowohl Flüsse, Kanäle als auch Küstengewässer umfassen und sind in der Regel so angelegt, dass sie den Schiffsverkehr lenken und gefährliche Bereiche wie Sandbänke, Untiefen oder Felsen umgehen. Gleichzeitig ist eine sorgfältige Navigation und eine ausreichende Kenntnis der örtlichen Begebenheiten für die Gewährleistung der Sicherheit erforderlich.
Die Fahrwasserbreite kann je nach Größe und Art des Schiffes variieren, und in einigen Fällen können spezielle Fahrwasserregeln und -vorschriften gelten, die von den Schiffen eingehalten werden müssen. In deutschen Gewässern beispielsweise haben Fahrzeuge im Fahrwasser Vorfahrt vor anderen Fahrzeugen, die das Fahrwasser entweder queren, darin einlaufen oder wenden oder ihren Anker- oder Liegeplatz verlassen. Dabei wird vorausgesetzt, dass Fahrzeuge dem Fahrwasserverlauf folgen und nicht mehr als 10° von der Fahrwasserrichtung abweichen. Die regulierende Ordnung ist in dieser Sache die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO). In einigen Ländern gibt es auch spezielle Behörden oder Organisationen, die für die Überwachung und Wartung von Fahrwassern zuständig sind, um eine sichere Schifffahrt zu gewährleisten.