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Einzelgefahr (Segellexikon)

In der Schifffahrt bezieht sich der Begriff “Einzelgefahr” auf ein einzelnes Hindernis im Wasser, das für den Schiffsverkehr gefährlich sein kann. Dazu gehören zum Beispiel Felsen, Wracks, Tonnen, Bojen oder andere fest verankerte Objekte. 

Bei Kollision können diese Einzelgefahren schwere Schäden am Schiff verursachen oder es sogar zum Kentern bringen. Gibt es im Gewässer Einzelgefahren, müssen Kapitäne beim Navigieren deshalb besondere Vorsicht walten lassen. 

Spezielle Navigationshilfen wie Radar oder Sonar werden eingesetzt, um Einzelgefahren frühzeitig zu erkennen. Beim Passieren einer Einzelgefahr muss der Kapitän gegebenenfalls Hornsignale geben, um andere Schiffe auf seine Anwesenheit und die Gefahr aufmerksam zu machen. 

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