Einklarieren bezeichnet den behördlichen Anmeldeprozess, den ein Schiff beim Einlaufen in einen ausländischen Hafen durchführen muss. Dabei meldet sich das Schiff bei den zuständigen Behörden an und erfüllt alle erforderlichen Einreise-, Zoll- und Gesundheitsformalitäten des Ziellandes. Der Kapitän muss während des Einklarierens verschiedene Dokumente vorlegen, darunter den Schiffsausweis, Befähigungsnachweise der Besatzung, Ladepapiere, Schiffssicherheitsdokumente und Zollunterlagen. Die Behörden prüfen dabei, ob Schiff und Besatzung alle geltenden Vorschriften einhalten und ob erforderliche Gebühren entrichtet wurden.
Das Einklarieren ist in den meisten Ländern gesetzlich vorgeschrieben, ebenso wie das entsprechende Ausklarieren beim Verlassen des Hafens. Verstöße gegen diese Vorschriften können zu Bußgeldern oder anderen Sanktionen führen.
Vor dem Einklarieren muss die gelbe Q-Flagge gesetzt werden, die signalisiert: “An Bord ist alles gesund und ich bitte um freie Verkehrserlaubnis.” Erst nach erfolgreichem Einklarieren darf diese Flagge eingeholt werden. Außerhalb des Heimatlandes muss als erstes ein offizieller Zollhafen angelaufen werden, in dem die Einklarierung durchgeführt wird. Erst danach darf das Schiff andere Häfen des Landes ansteuern.