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Einklarieren (Segellexikon)

Wenn ein Schiff im Hafen einläuft, sich bei den zuständigen Behörden anmeldet und Einreise-, Zoll- und Gesundheitsformalitäten eines anderen Landes erfüllt, nennt man diesen Prozess “Einklarieren”. Während des Einklarierens muss der Schiffskapitän verschiedene Dokumente vorlegen, darunter der Schiffsausweis, der Befähigungsnachweis, die Ladepapiere, die Schiffssicherheitsdokumente und die Zollunterlagen. 

Durch das Einklarieren können die zuständigen Behörden überprüfen, ob Schiff und Besatzung die geltenden Vorschriften einhalten und alle erforderlichen Gebühren entrichtet wurden. In vielen Ländern ist das Einklarieren gesetzlich vorgeschrieben, genauso wie das Ausklarieren beim Verlassen des Hafens. Bei Verstoß gegen die geltenden Vorschriften drohen dann Bußgelder oder andere Sanktionen. Im Rahmen des Schengen-Abkommens ist das Einklarieren im EU-Raum in der Regel nicht notwendig. Außerhalb des EU-Gebietes ist als erstes ein Zollhafen anzulaufen, an welchem einklariert werden muss. Vorher muss die Q-Flagge gesetzt werden (Bedeutung: “An Bord ist alles gesund und ich bitte um freie Verkehrserlaubnis.”).

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