Wenn ein Wasserfahrzeug auch im vollgelaufenen Zustand schwimmfähig bleibt, ist es “unsinkbar”. Das wird zum Beispiel durch die Verwendung von Auftriebskörpern erreicht, die eine geringere mittlere Dichte als Wasser haben und das Boot so an der Oberfläche halten.
Mögliche Auftriebskörper sind geschlossene, luftgefüllte Kammern im Rumpf, aufblasbare “Luftsäcke” aus PVC oder feste Auftriebskörper aus geschlossenporigem Festschaum oder Polystyrol.
Damit ein Schiff in Deutschland als unsinkbar gilt, muss ausschließlich gewährleistet sein, dass das Schiff im vollgelaufenen Zustand nicht auf den Grund sinkt, auch wenn es Besatzung und Fracht dann nicht mehr tragen kann. Wenn das Schiff unter der Wasseroberfläche schwimmt und nur einige Masten noch sichtbar bleiben, gilt es trotzdem als unsinkbar.
Während einige Yachten auch im vollgelaufenen Zustand manövrierfähig bleiben, können reine Segelboote in der Regel nicht mehr gesegelt werden. Dennoch bietet die angestrebte Unsinkbarkeit von Schiffen ein hohes Maß an Sicherheit, da sie der Besatzung im Notfall die nötige Zeit verschafft, um auf Rettung zu warten.