Notzeichen sind international einheitliche Signale, um andere Schiffe und die Küstenwache bei Seenotfällen zu alarmieren und Hilfe anzufordern.
Sie sind weltweit in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) festgelegt. Die KVR definieren folgende Notzeichen:
1.) Kanonenschüsse oder andere Knallsignale in Abständen von ungefähr einer Minute
2.) Anhaltendes Ertönen eines Nebelsignalgeräts
3.) Raketen oder Leuchtkugeln mit roten Sternen einzeln in kurzen Abständen
4.) Das Morsesignal SOS (…—…) durch beliebige Signalart
5.) Das Sprechfunksignal “Mayday”
6.) Das Notzeichen NC des Internationalen Signalbuchs
7.) Eine viereckige Flagge mit Ball darüber oder darunter
8.) Flammensignale wie brennende Teer- oder Öltonnen
9.) Rote Fallschirm-Leuchtrakete oder rote Handfackel
10.) Orangefarbenes Rauchsignal
11.) Langsames Heben und Senken beider ausgestreckten Arme
12.) DSC-Notalarm auf UKW-Kanal 70 oder GW-/KW-Frequenzen
13.) Inmarsat-Notalarm
14.) EPIRB-Signale (Seenotfunkboje)
15.) SART-Signale (Radartransponder) von Überlebensfahrzeugen
Auf Binnenschifffahrtsstraßen ist das Schwenken einer roten Flagge oder eines roten Lichtes ein Notzeichen. Jedes Schiff ist verpflichtet, auf Notzeichen zu reagieren und Hilfe zu leisten, soweit möglich.