Unter Lichterführung versteht man das Führen der vorgeschriebenen Navigationslichter bei Dunkelheit oder schlechter Sicht. Dazu gehören Topplicht, Hecklicht, Seitenlichter und je nach Fahrzeugtyp weitere spezielle Lichter. “Führen” bedeutet, dass die Lichter fest am Schiff angebracht und dauerhaft eingeschaltet sind. Wird ein Licht in der Hand gehalten oder geschwenkt, spricht man vom “Zeigen” der Lichter. Dunkelheit im Sinne der Lichterführung beginnt mit Sonnenuntergang und endet mit Sonnenaufgang. Zusätzlich müssen die Navigationslichter bei schlechter Sicht während des Tages gesetzt werden, beispielsweise bei Nebel, starkem Regen oder anderen Witterungsbedingungen, die die Sichtweite erheblich einschränken. Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR) schreiben genau vor, welche Lichter welche Fahrzeuge führen müssen. Motorboote führen andere Lichter als Segelboote, und beide unterscheiden sich von Arbeitsfahrzeugen oder großen Schiffen.