Unter Lichterführung versteht man das Führen der Navigationslichter (Topplicht, Hecklicht, Seitenlicht, etc.) bei schlechter Sicht oder bei Dunkelheit. Spricht man vom “Führen” der Navigationslichter bedeutet dies, dass die Lichter fest am Schiff angebracht sind und dauerhaft eingeschaltet sind. Sollte ein Licht in der Hand gehalten werden, spricht man vom Zeigen und nicht vom Führen.