Bei den 38 Kollisionsverhütungsregeln (KVR) handelt es sich um international anerkannte Verkehrsregeln für Schiffe auf See, deren Einhaltung Kollisionen und andere Notsituationen auf dem Wasser verhindern sollten.
Die KVR gibt es seit 1972, wo sie im Rahmen des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (COLREG) von der International Maritime Organization festgelegt wurden. Seitdem sind sie weltweit anerkannt und werden von fast allen Schifffahrtsnationen umgesetzt.
Die Kollisionsverhütungsregeln legen unter anderem fest, welche Signale, Lichter und andere Markierungen Schiffe tragen müssen, wie sie ihre Position und Absichten signalisieren. Auch Vorfahrtsregeln und Verantwortlichkeiten und Pflichten der Schiffsbesatzung sind in den KVR enthalten.
Küstenwachen und andere Seefahrtsbehörden überwachen die Einhaltung der KVR. Bei Verstoß können Strafen und Geldbußen verhängt werden. Passiert ein Unfall auf See, bei dem die KVR von einer Partei nicht eingehalten wurde, ist diese in der Regel automatisch verantwortlich.
Die international einheitlichen Regelungen zur Kollisionsvermeidung sind von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit auf See und sollten daher von jedem Besatzungsmitglied beherrscht und eingehalten werden.