Kollisionsgefahr besteht, wenn zwei oder mehrere Fahrzeuge sich so aufeinander zu bewegen, dass ein Zusammenstoß droht. Dies lässt sich feststellen, wenn die Peilung zum anderen Fahrzeug über längere Zeit konstant bleibt, während sich die Entfernung verringert. Typische Ursachen für Kollisionsgefahr sind unzureichender Ausguck, Navigationsfehler, schlechte Sichtverhältnisse, technische Defekte oder falsche Einschätzung der Situation. Besonders kritisch sind Begegnungen bei Nebel, Dunkelheit oder in stark befahrenen Gewässern. Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR) regeln das Verhalten bei drohenden Zusammenstößen. Sie legen fest, welches Fahrzeug ausweichpflichtig ist und wie ausgewichen werden muss. Zur Vermeidung von Kollisionen sind kontinuierlicher Ausguck, Radarüberwachung und die Nutzung von AIS erforderlich. Bei erkannter Kollisionsgefahr muss das ausweichpflichtige Fahrzeug frühzeitig und deutlich reagieren. Geeignete Maßnahmen sind Kursänderung nach Steuerbord, Geschwindigkeitsreduktion oder im Extremfall das Stoppen. Zusätzlich sollte über UKW-Funk Kontakt zum anderen Fahrzeug aufgenommen werden. Auch das kurshalteberechtigte Fahrzeug trägt Verantwortung: Wird erkennbar, dass das andere Fahrzeug nicht ausweicht, muss auch dieses durch eigenes Manöver die Kollision verhindern. Dies ist in den KVR als Manöver des letzten Augenblicks festgelegt.