Der Internationale Bootsschein ist ein international anerkannter, deutscher Registrierungsnachweis für privat genutzte Sportboote. Er wurde mit der UNECE Resolution Nr. 13 rev. eingeführt, um die vorher von Land zu Land unterschiedlichen Bootsdokumente zu vereinheitlichen und dient weltweit als Kennzeichnungs- und Eigentumsnachweis.
In Deutschland ist der IBS für Sportboote mit einer Motorleistungüber 2,21 kW / 3 PS und Segelboote ohne Motor über 5,50 m Länge Pflicht.
Die Nummer auf dem Internationalen Bootsschein ist zugleich auch das Bootskennzeichen. Außerdem enthält der IBS die wichtigsten Angaben zum Boot:
- Name und Anschrift des Eigentümers
- Name, Heimathafen und Hersteller des Bootes
- Abmessungen des Bootes
- Motorisierung des Bootes
- Funkausrüstung
- Sonstiges Zubehör
Der Internationale Bootsschein wird zum Beispiel beim Ein- und Ausklarieren im Hafen und bei Kontrollen durch die Wasserschutzpolizei gebraucht und erleichtert den grenzübergreifenden Verkehr enorm.
National ist der IBS unbegrenzt gültig. Vor Grenzübertritt bei einer internationalen Reise darf er allerdings nicht älter als 2 Jahre sein: Dann muss eine Erneuerung beantragt werden. Beim Neuantrag kann aber auch gleich eine automatische Erneuerung alle zwei Jahre abgeschlossen werden.
Der Antrag kann beim DSV, beim DMYV oder auch beim ADAC gestellt werden und kostet etwa 20€ bis 25€. Voraussetzung ist eine deutsche Staatsangehörigkeit oder ein fester Wohnsitz in Deutschland.