Der Begriff “in Fahrt” beschreibt den Zustand eines Schiffes, wenn es sich fortbewegt und manövrierfähig ist. Ein Schiff gilt rechtlich bereits als “in Fahrt”, sobald es nicht mehr vor Anker liegt oder am Steg festgemacht ist, unabhängig davon, ob es sich tatsächlich aktiv durchs Wasser bewegt. Um ein Schiff in Fahrt zu bringen, müssen die Festmacherleinen gelöst oder der Anker gelichtet werden. Die Geschwindigkeit wird in Knoten gemessen. Ein Knoten entspricht einer Seemeile (1852 Meter) pro Stunde. In den Internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR) hat der Begriff “in Fahrt” eine wichtige rechtliche Bedeutung, da sich daraus unterschiedliche Kollisionsverhütungsregeln und Signalführung ergeben. Auch ein Schiff, das nur treibt (ohne Segel- oder Motorkraft), aber weder vor Anker liegt noch festgemacht ist, gilt rechtlich als “in Fahrt”.