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Hilfeleistungslohn (Segellexikon)

Ein Hilfeleistungslohn bezeichnet die finanzielle Entschädigung, die für die Hilfeleistung bei der Rettung von Schiffen in Not gezahlt wird. Dieser Lohn wird von dem geretteten Schiff oder seiner Ladung und nicht von der Versicherungsgesellschaft oder von Rettungsdiensten bezahlt. Im Vergleich zum Bergelohn geht es nicbht um den Sachwert des geborgenen Schiffs, sondern um den Aufwand der Hilfeleistung.

Die Höhe des Hilfeleistungslohns wird in der Regel durch eine Vereinbarung zwischen dem geretteten Schiff und dem Helferschiff festgelegt. Dabei werden verschiedene Faktoren wie die Größe und Art des geretteten Schiffes, die Schwere der Notlage, die Dauer der Rettungsaktion und die Anzahl der beteiligten Schiffe berücksichtigt. In der Regel wird der Hilfeleistungslohn als Prozentsatz des Werts des geretteten Schiffes oder seiner Ladung berechnet.

In diesem Rahmen ist es wichtig zu betonen, dass die Hilfeleistung auf See immer Vorrang vor finanziellen Interessen haben sollte. Die Rettung von Menschenleben und die Minimierung von Schäden an der Umwelt müssen immer die oberste Priorität haben. Aus diesem Grund ist der Hilfeleistungslohn eher als zusätzlicher Anreiz gedacht, um die Bereitschaft von Schiffen und Besatzungen zu erhöhen, in Not geratenen Schiffen Hilfe zu leisten.

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