Hilfeleistung bezeichnet in der Seefahrt die Unterstützung von Schiffen in Notlagen, wobei das hilfsbedürftige Schiff noch unter der Kontrolle seiner Besatzung steht. Dies unterscheidet sie von der Bergung, bei der das Schiff bereits verlassen oder manövrierunfähig ist. Hilfeleistung umfasst verschiedene Situationen: Schlepphilfe bei Motorschaden, Unterstützung bei Havarien, Suche nach Mann-über-Bord oder technische Hilfe bei Problemen mit Navigation oder Ruderanlage. Auch das Übernehmen von Besatzungsmitgliedern in medizinischen Notfällen zählt dazu.
International ist jeder Schiffsführer durch das Seerechtsübereinkommen verpflichtet, Schiffen in Seenot zu helfen, sofern keine Gefährdung des eigenen Schiffes oder der Besatzung entsteht. Diese Hilfspflicht gilt unabhängig von Nationalität oder kommerziellen Interessen. Bei Notfällen muss über Seefunk ein Notruf mit genauer Lagebeschreibung abgesetzt werden. Die Küstenwache oder maritime Rettungsdienste koordinieren dann die Hilfeleistung durch nahegelegene Schiffe oder spezialisierte Rettungsfahrzeuge. Für geleistete Hilfe besteht grundsätzlich Anspruch auf Hilfeleistungslohn, außer bei der Rettung von Menschenleben, da dies als selbstverständliche Pflicht gilt.