Der Begriff der Hilfeleistung bezeichnet in der Schifffahrt die Unterstützung von Schiffen, die in Not geraten sind. In diesem Rahmen ist jedoch ein Unterschied zu einer Bergung hervorzuheben, da ein Schiff in Seenot oder bei einer Havarie noch unter der Verfügungsgewalt von Schiffsführer und Besatzung steht. Neben dieser Form der Hilfeleistung wird der Begriff auch in Bezug auf die Suche und Rettung einer über Bord gefallenen Person oder auf eine Schlepphilfe bei Manövrierunfähigkeit gebraucht.
Die Hilfeleistung auf See ist in internationalen Seerechtsübereinkommen geregelt, die von den meisten Ländern weltweit ratifiziert wurden. Diese Übereinkommen verpflichtet Schiffe, in Not geratenen Schiffen Hilfe zu leisten, sofern dies ohne Gefährdung des eigenen Schiffes oder der eigenen Besatzung möglich ist.
Im Falle einer Notlage auf See ist es wichtig, dass der Kapitän des in Not geratenen Schiffes umgehend eine Notrufmeldung absetzt und eine genaue Beschreibung der Lage und der Art der Hilfeleistung benötigt. Diese Informationen werden dann von den zuständigen Rettungsdiensten oder der Küstenwache ausgewertet, um eine effektive und koordinierte Hilfeleistung zu gewährleisten.
Die Hilfeleistung auf See ist eine wichtige Verantwortung, die von allen Schiffsbesatzungen und Küstenstationen wahrgenommen werden sollte. Darüber hinaus gilt für dasjenige Schiff, das Hilfe leistet, dass es grundsätzlich Anspruch auf Hilfeleistungslohn hat. Bei der Rettung von Menschenleben hingegen besteht kein Anspruch auf Entlohnung, da dies als sittenwidrig gilt.