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Heimathafen (Segellexikon)

Der Begriff “Heimathafen” beschreibt in der Schifffahrt den Hafen, in dem das Schiff registriert und angemeldet ist. Dieser Hafen wird auch als offizieller Port of Registry bezeichnet. Bei einem nicht registrierten Sportboot wird der Hafen, in dem das Boot seinen ständigen Liegeplatz hat, oder auch der Wohnsitz des Eigners, wenn das Boot keinen ständigen Liegeplatz hat, als Heimathafen bezeichnet. 

Im Regelfall benötigen Schiffe eine Registrierung, die unter anderem die Schiffsdaten, den Schiffseigner und den Heimathafen enthält. Dabei muss der Heimathafen in dem Land liegen, in dem das Schiff registriert ist.

Darüber hinaus hat der Heimathafen auch rechtliche und steuerliche Bedeutung. Da das Schiff in seinem Heimathafen anmeldepflichtig ist, müssen regelmäßig Steuern entrichtet werden. Bei der Einfuhr von Waren oder der Ausreise von Personen muss das Schiff ebenfalls im Heimathafen angemeldet werden.

Des Weiteren hat der Heimathafen auch symbolische Bedeutung, da er als Heimat des Schiffes und des Schiffsbesatzung gilt. Oft wird der Heimathafen auf dem Rumpf des Schiffes angezeigt und dient als Kennzeichnung für den Herkunftsort des Schiffes. Zum Beispiel wird der Heimathafen am Heck zusammen mit dem Schiffsnamen geführt. 

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