Die Abkürzung GMDSS steht für Global Maritime Distress and Safety System (zu Deutsch: globales Seenot- und Sicherheitssystem). Dabei handelt es sich um ein international genormtes System zur Übermittlung von Seenot- und Sicherheitsmeldungen auf See, das seit 1999 weltweit verpflichtend ist.
Das GMDSS ist eine weltweit einheitliche Sammlung von rechtlichen und technischen Vorschriften. Dabei ist der Zweck, dass in Notfällen (Mayday), in Dringlichkeitsfällen (Pan Pan) und Sicherheitsfällen (Sécurité) schnell und genau alarmiert wird. Der Grundbaustein des GMDSS ist, dass ein Schiff in Not- oder Dringlichkeitsfällen eine Sprechfunkverbindung zu einer Seenotleitstelle (MRCC) herstellen kann und dann über seine Lage informieren muss. Darüber hinaus ist es ein automatisiertes System, das sowohl auf Funk- als auch auf Satellitenkommunikation setzt. Hierzu sind alle Seefahrzeuge ab einer bestimmten Größe und Funktionsfähigkeit verpflichtet, bestimmte GMDSS-Geräte an Bord zu haben und bestimmte Verfahren einzuhalten.
Des Weiteren ist das GMDSS ist in verschiedene Zonen eingeteilt, die jeweils unterschiedliche Geräteanforderungen und Kommunikationsverfahren vorsehen. So müssen beispielsweise in der Zone A1, die sich bis zu 20 Seemeilen von der Küste entfernt befindet, alle Schiffe ein UKW-Funkgerät an Bord haben. In der Zone A4, die sich in den Polarregionen befindet, sind zusätzlich zur Funkkommunikation auch Satellitenverbindungen erforderlich.