Einzelgefahrzeichen sind Navigationshilfen, die in der Schifffahrt verwendet werden, um Schiffen eine Orientierung im Wasser zu geben und auf Gefahren mit geringem räumlichem Ausmaß aufmerksam zu machen. Diese Art von Gefahrzeichen wird einzeln und isoliert voneinander platziert und sind somit im Gegensatz zu Fahrwassergebundenen Zeichen nicht an bestimmte Stellen gebunden. Des Weiteren in Bezug auf das Äußere von Einzelgefahrzeichen sind sie schwarz mit einem roten Querstreifen (im Geltungsbereich der deutschen Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung) oder auch mehreren, wenn man sich im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung befindet. Letzteres ist zusätzlich zulässig nach dem International Buoyage System. Außerdem kann ein Einzelgefahrzeichen kann als Leucht-, Baken- oder Spierentonne oder auch als Stange ausgeführt sein. Als weiteres Charakteristikum hat ein Einzelgefahrzeichen zwei schwarze Bälle als Toppzeichen. Die häufigsten Einzelgefahren sind Felsen, Untiefen, Wracks oder andere Hindernisse im Wasser, die eine Gefahr für die Schifffahrt darstellen können. Darüber hinaus werden Einzelgefahrzeichen von den zuständigen Behörden regelmäßig gewartet und überprüft, um sicherzustellen, dass sie in einwandfreiem Zustand sind und somit ihre Funktion erfüllen. Die Schifffahrtsteilnehmer sind verpflichtet, diese Navigationshilfen zu beachten und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Kollisionen und andere Unfälle zu vermeiden. Damit sind sie ein integraler Teil der Sicherheitsarchitektur der Schifffahrt.