Einzelgefahrzeichen sind Navigationshilfen, die isoliert stehende Gefahren mit geringem räumlichem Ausmaß markieren. Im Gegensatz zu fahrwassergebundenen Zeichen werden sie direkt über oder in unmittelbarer Nähe der Gefahr positioniert. Die Zeichen sind schwarz mit einem oder mehreren roten Querstreifen gefärbt. Nach der deutschen Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung ist ein roter Streifen vorgeschrieben, die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und das internationale Betonnungssystem lassen auch mehrere rote Streifen zu. Als Toppzeichen tragen sie zwei schwarze Bälle übereinander.
Einzelgefahrzeichen können als Leuchttonnen, Baken, Spierentonnen oder Stangen ausgeführt sein. Sie markieren typischerweise Felsen, Untiefen, Wracks oder andere Hindernisse, die eine direkte Gefahr für die Schifffahrt darstellen. Die Zeichen werden in sicherem Abstand passiert, wobei die Seite frei wählbar ist, da sie die Gefahr selbst markieren und nicht die Grenzen eines Fahrwassers. Schiffsführer sind verpflichtet, diese Navigationshilfen zu beachten und entsprechende Ausweichmanöver einzuleiten.