Als Ankerlieger werden Schiffe bezeichnet, die geankert haben, also ihren Anker ausgebracht haben und damit an einem Ankerplatz festgemacht sind. Dies kann verschiedene Gründe haben: Warten auf ein geeignetes Wetterfenster, Wartezeiten vor der Hafeneinfahrt, Be- oder Entladeoperationen oder andere vorübergehende Unterbrechungen der Reise.
Ankerlieger können je nach Gegebenheiten in Buchten, vor der Küste oder in Flussmündungen ankern. Wichtig ist die Wahl eines sicheren Ankerplatzes mit ausreichendem Raum zum Schwojen, also dem Schwingen um den Anker herum, und geeignetem Ankergrund. Die Verankerung erfolgt über eine Ankerkette oder Ankerleine.
Ankerlieger müssen bestimmte Sicherheitsbestimmungen einhalten: Bei Dunkelheit führen sie ein weißes Ankerlicht, tagsüber wird ein schwarzer Ball gesetzt. Bei schlechter Sicht sind vorgeschriebene Schallsignale zu geben. Die Position muss regelmäßig kontrolliert werden, um ein Treiben des Ankers zu erkennen. Da Ankerlieger Schifffahrtswege beeinträchtigen können, überwachen Behörden und Küstenwache die Ankerplätze. Viele Seegebiete haben spezielle Ankerverbotszonen oder begrenzte Ankerbereiche.
Für Sportboote gelten ähnliche Regeln, wobei die Vorschriften je nach Gewässer und Land variieren können.