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Mindestalter für den Bootsführerschein

Je nach Antriebsart des Bootes und Geltungsbereich des Führerscheins dürfen manche Bootsführerscheine bereits ab 14 Jahren absolviert werden. Wer jung starten will, muss mit den Bootsführerscheinen unter Segel anfangen.
Ab 16 Jahren kann man mit entsprechendem Bootsführerschein dann auch Sportboote mit Motor ab 11,03 kW (15 PS) führen.

Welche Bootsführerscheine und Funkscheine notwendig sind, um in Deinem Revier zu fahren und welches Mindestalter Du dafür erfüllen musst, haben wir Dir hier zusammengestellt.
Übersicht

Mindestalter für jeden Sportbootführerschein

Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen)

Der Sportbootführerschein Binnen ist die amtliche Erlaubnis, Sportboote mit einer Länge bis zu 20 Metern und mehr als 11,03 kW (15 PS) Motorleistung auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen zu fahren.

Eine Ausnahme ist der Rhein, bei dem man schon ab 3,68 kW (5 PS) den Sportbootführerschein Binnen benötigt.

Der Sportbootführerschein Binnen ist international anerkannt.

Voraussetzungen und Mindestalter SBF Binnen unter Segel

Den SBF Binnen unter Segel darf man bereits ab 14 Jahren machen – Zur Prüfung zugelassen wird man mit 13 Jahren und 9 Monaten.

Mit dem SBF Binnen unter kann man Segelboote ab 6 m2 Segelfläche auf allen Binnengewässern fahren, allerdings keine Motorboote. Er ist der perfekte Führerschein für jeden, der früh in den Bootssport einsteigen will.

Voraussetzungen und Mindestalter SBF Binnen mit Motorteil

Für den Motorteil des SBF Binnen ist ein Mindestalter von 16 Jahren vorgeschrieben.

Zusätzliche Voraussetzungen sind bei allen Sportbootführerscheinen:

  • ein Nachweis der Gesundheit durch ein ärztliches Attest

  • ein Nachweis der Zuverlässigkeit durch einen Kfz-Führerschein oder ein Führungszeugnis

Sportbootführerschein See (SBF See)

Der Sportbootführerschein See ist vorgeschrieben, um Sportboote mit unbegrenzter Länge und Leistung in deutschen Küstengewässern zu fahren. Bei einer Motorleistung von unter 15 PS oder mehr als 3 Seemeilen von der Küste entfernt wird für Hobbyfahrer kein Bootsführerschein benötigt.

Der Sportbootführerschein See ist international anerkannt.

In Kroatien kannst du beispielsweise zusätzlich das kroatische Küstenpatent erwerben. Kroatien ist einer der Staaten im Ausland, wo man ebenfalls einfach und günstig einen Bootsführerschein erlangen kann.

Mindestalter für den Sportbootführerschein See

Der SBF See gilt ab 16 Jahren. Zur Prüfung zugelassen wird man schon 3 Monate vor dem sechzehnten Geburtstag, also mit 15 Jahren und 9 Monaten.

Zu den weiteren Voraussetzungen für den Führerschein gehören die gleichen Punkte wie beim SBF Binnen:

  • ein ärztliches Attest als Gesundheitsnachweis

  • ein Kfz-Führerschein oder ein Führungszeugnis

Wer 16 Jahre alt ist, kann den SBF See und den SBF Binnen auch in Kombination absolvieren und dabei Prüfungsgebühren und Fragen sparen.

Sportküstenschifferschein SKS

Der Sportküstenschifferschein ist nur für die gewerbliche Nutzung von Sportbooten in Küstengewässern Pflicht.

Der Sportküstenschifferschein berechtigt zum Führen von Yachten unter Segel oder unter Motor mit mehr als 15 PS auf allen Meeren bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste.

Mit dem Sportbootführerschein See ist das auch schon erlaubt. Einige Hobbyfahrer machen den Sportküstenschifferschein trotzdem, um ihre Kenntnisse zu vertiefen, Erfahrung zu sammeln und sicherere Bootsführer zu werden.

Voraussetzungen und Mindestalter SKS

Um den SKS zu machen, muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Zusätzlich muss man bereits den SBF See besitzen und 300 gefahrene Seemeilen auf einer Yacht mit entsprechender Antriebsmaschine nachweisen. Diese werden meist mit der Bootsschule in der Vorbereitung auf die praktische Prüfung absolviert.

Bodenseeschifferpatent

Um auf dem Bodensee mehr als 30 Tage am Stück innerhalb eines Jahres Sportboote mit über 6 PS Motorleistung oder einer Segelfläche von mehr als 12 m² zu führen, ist das Bodenseeschifferpatent vorgeschrieben.

Hierfür muss eine theoretische Prüfung abgelegt werden. Wenn kein SBF See oder Binnen vorliegt, gibt es auch eine praktische Prüfung.

Wie beim SBF Binnen gibt es für das Bodenseeschifferpatent einen Segelteil und einen Motorteil mit unterschiedlichen Altersbegrenzungen.

Voraussetzungen und Mindestalter BSP unter Segel

Das Mindestalter für das BSP unter Segel (Kategorie D) beträgt 14 Jahre. Den Motorteil darf man erst später absolvieren. Diese Prüfung darf man anders als bei anderen Bootsführerscheinen nicht 3 Monate vor dem 14. Geburtstag ablegen.

Voraussetzungen und Mindestalter BSP unter Motor

Um das BSP für Motorboote mit mehr als 6 PS (Kategorie A) zu erlangen, muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Auch hier gilt für die Prüfungszulassung, dass man wirklich schon 18 sein muss – Drei Monate vorher ist nicht erlaubt.

Bei den Prüfungen für das Bodenseeschifferpatent müssen ebenfalls ein ärztliches Attest als Gesundheitsnachweis und ein Führungszeugnis oder Kfz-Führerschein vorgelegt werden.

Mindestalter für jeden Funkschein

Um auf dem Wasser sicher zu kommunizieren und auch komplizierte und enge Stellen zu meistern ist Funkverkehr sehr hilfreich. Wenn Dein Boot mit einer Funkanlage ausgestattet bist, brauchst du immer den entsprechenden Funkschein, um das Boot fahren zu dürfen.

UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk)

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk ist die Berechtigung zum Führen von Sportbooten mit einer UKW-Sprechfunkanlage auf Binnenschifffahrtsstraßen. Ohne das UBI oder einen anderen Funkschein dürfen nur Boote ohne Funkanlage geführt werden.

Beim UBI gilt übrigens: Es reicht, wenn eine Person an Bord das UKW-Sprechfunkzeugnis besitzt – Es muss nicht zwingend der Bootsführer sein.

Voraussetzungen und Mindestalter UBI

Das Mindestalter für den UBI ist 15 Jahre. Mann kann die Prüfung bereits mit 14 Jahren und 9 Monaten ablegen.

Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate) erlaubt das Führen von Sportbooten mit UKW-Sprechfunkanlage in Küstengewässern.

Anders als beim UBI reicht es nicht, wenn irgendeine Person über das SRC verfügt: Es muss der Bootsführer sein.

Voraussetzungen und Mindestalter SRC

Für das SRC gelten die gleichen Bedingungen wie für das UBI: Ein Mindestalter von 15 Jahren. Zur Prüfung zugelassen wird man ebenfalls bereits mit 14 Jahren und 9 Monaten.

Das LRC oder das Allgemein Gültige Funkbetriebszeugnis berechtigt zur Führung von Sportbooten mit UKW-, Grenzwellen- oder Kurzwellen-Sprechfunkanlage sowie mit Satelliten-Seefunkanlage auf dem Meer. Das SRC ist beim LRC also mit eingeschlossen.

Auch hier gilt, dass der Bootsführer selbst das LRC besitzen muss.

Voraussetzungen und Mindestalter LRC

Das Mindestalter für das LRC liegt bei 18 Jahren. Die Prüfung kann bereits 3 Monate vor dem 18. Geburtstag abgeschlossen werden, also mit 17 Jahren und 9 Monaten.

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Prüfungsgebühren

Für die Prüfung Deiner Fähigkeiten wird eine Prüfungsgebühr vom  zuständigen Prüfungsausschuss erhoben.

Es fallen folgende Gebühren an:
SBF See Einzeln 147,31 €
SBF Binnen Einzeln 129,71 €
SBF See und Binnen 177,54 €

Die zusätzlichen Kosten für die Prüfungsfahrt übernehmen wir für Dich. Dies beinhaltet die Bereitstellung eines Bootes und eines Fahrlehrers. Du erhältst von uns rechtzeitig vor Deiner Prüfung nochmals Informationen bezüglich der Prüfungsgebühren.

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