Der Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN)
Mit dem FKN hast Du die Erlaubnis, pyrotechnische Seenotsignalmittel der Unterklasse T2 zu kaufen und auf dem Boot zu transportieren. Dazu gehören Signalraketen mit oder ohne Fallschirm, einige Rauch- und Handfackeln und Rauchsignale mit Dose.
Pyrotechnische Signalnotmittel wie eine Signalpistole (Kaliber 4),
die nicht der Unterklasse T2 angehören, darfst Du mit dem FKN nicht befördern. Hierfür benötigst Du den SKN, dazu aber später mehr.
Voraussetzungen für den FKN
Für die Prüfung zum FKN gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Außerdem musst Du in Besitz eines Bootsführerscheins wie dem Sportbootführerschein Binnen, dem Sportbootführerschein See oder dem Bodenseeschifferpatent sein.
Prüfung zum FKN
Die Prüfung zum Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel wird entweder vom lokalen Prüfungsausschuss des Deutschen Seglerverbandes (DSV) oder des Deutschen Motoryachterbandes (DMYV)durchgeführt. In vielen Fällen kann die FKN-Prüfung direkt an die Bootsführerschein-Prüfung angehängt werden.
Die Prüfungsgebühren betragen 28,89€.
Theorieprüfung FKN
Es gibt einen offiziellen Fragenkatalog mit 60 Fragen, von denen 15 in der Theorieprüfung zum FKN vorkommen. Pro Frage kannst Du 0-2 Punkte bekommen: 0 Punkte für einen Fehler, 1 Punkt für eine korrekte, aber unvollständige Antwort und 2 Punkte für eine korrekte und vollständige Antwort.
Die höchste erreichbare Punktzahl ist also 30 (15*2). Mit 23 Punkten ist die Theorieprüfung bestanden.
Praktische Prüfung FKN
Im praktischen Prüfungsteil zum FKN musst Du die korrekte Nutzung folgender Signalnotmittel demonstrieren:
· Fallschirm-Signalrakete
· Rauch- oder Handfackel
· Rauchsignal
· Signalgeber mit Magazin
· nicht gezündete Signalmittel
Der Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel (SKN)
Der Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel (SKN) beinhaltet den FKN und erlaubt ebenfalls den Erwerb, die Nutzung und den Transport an Bord von allen Signalnotmitteln der Unterklasse T2.
Der Unterschied zum FKN: Der SKN ist die Voraussetzung für die Beantragung einer Waffenbesitzkarte, mit der z.B. eine Signalpistole (Kaliber 4) erworben und auf dem Boot gelagert werden darf.
Voraussetzungen für den SKN
Das Mindestalter für den Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel liegt bei 18 Jahren. Ein Bootsführerschein ist hierfür nicht erforderlich.
Prüfung zum SKN
Die Prüfung zum SKN ist etwas umfangreicher als die FKN-Prüfung und besteht ebenfalls aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Theorieprüfung SKN
Der offizielle Fragenkatalog für die SKN-Prüfung umfasst 104 Fragen, von denen 18 in der theoretischen Prüfungbeantwortet werden müssen.
Hier gilt dasselbe Punktesystem wie beim FKN:
0 Punkte: Falsche Antwort
1 Punkt: Korrekte, aber unvollständige Antwort
2 Punkte: Korrekte und vollständige Antwort
Du kannst also maximal 36 Punkte erreichen. Zum Bestehen benötigst Du mindestens 26 Punkte.
Praktische Prüfung SKN
Der erste Teil der praktischen Prüfung zum SKN läuft genauso ab wie die FKN-Prüfung.
Zusätzlich musst Du erklären, wie man sich bei Munitionsversagen richtig verhält und demonstrieren, wie man verschiedene Munitionstypen unterscheidet.
Brauche ich einen Pyroschein?
Sobald Du ein Boot fahren willst, das mit einer Signalrakete oder anderen Seenotsignalmitteln ausgestattet ist, musst Du einen FKN besitzen.
Das Besondere ist: Die Ausstattung mit Seenotsignalmitteln ist für Charterboote Pflicht ist. Wenn Du ein Sportboot mieten willst, ist der FKN deshalb notwendig.
Der SKN ist dafür nicht unbedingt notwendig. Dieser Nachweis wird nur an wenigen Bootsschulen angeboten und jedes Jahr nur von wenigen Prüflingen absolviert. Abgesehen von der Qualifizierung für eine Waffenbesitzkarte unterscheidet sich der SKN nicht vom FKN.