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Der Sportbootführerschein und Alkohol: Bußgelder, Strafen und Promillegrenze

“Kapitäne, die nicht saufen, gehör’n an Land und können laufen.” Dieser und zahlreiche weitere Trinksprüche oder -bräuche wie der Manöverschluck - Ein Schluck Alkohol für jedes durchgeführte Manöver - haben den Anschein, als gehöre Alkohol zur Schifffahrt einfach dazu. Stimmt aber natürlich nicht. Genau wie beim Autofahren ist Alkohol am Steuer nicht erlaubt. Die genauen gesetzlichen Vorschriften und welche Bußgelder und Strafen das Führen von Booten unter Alkoholeinfluss mit sich bringen kann, erfährst Du hier.
Übersicht

Promillegrenze auf dem Boot

Alkohol fördert Seekrankheit, vermindert die Reaktionsfähigkeit, beeinträchtigt den Gleichgewichtssinn und beschleunigt das Auskühlen des menschlichen Körpers. Beim Segeln oder Motorbootfahren sind dies unerwünschte Nebeneffekte. 

Aus diesem Grund beträgt die Promillegrenze für Bootsführer und Crew auf dem Wasser grundsätzlich 0,5 Promille. Bei der Passagierschifffahrt und beim Gefahrguttransport liegt die Promillegrenze bei 0,0. Treten Ausfallerscheinungen auf, bist Du übrigens schon mit 0,3 Promille strafbar. 

Der Bodensee bildet eine Ausnahme mit einer Promillegrenze von 0,8 Promille. Bei Verstoß drohen zunächst Geldstrafen. Wiederholte oder besonders extreme Verstöße können auch einen Führerscheinverlust und sogar Freiheitsstrafen zufolge haben.

Geldstrafen bei Alkohol auf dem Boot

Wirst Du mit 0,5 bis 1,09 Promille auf dem Boot erwischt, musst Du laut Bußgeldkatalog mit einer Geldstrafe zwischen 350€ und 2500€ rechnen. 

Wirst Du mit mehr 1,1 Promille oder mehr auf dem Boot erwischt, erwartet Dich eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung), sowie hohe Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe. 

Kann man den Bootsführerschein verlieren?

Laut §14 Nr. 1a/b der Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) verliert ein Bootsführer seinen Sportbootführerschein, wenn er mehrfach mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr oder unter erheblicher Einwirkung berauschender Mittel ein Sportboot geführt hat. 

Eine konkrete Promillegrenze, ab der ein Bootsführer bei einmaligem Verstoß definitiv seinen Bootsführerschein verliert, gibt es nicht. Ausschlaggebend ist die Häufigkeit der Verstöße.

Übrigens kannst Du Deinen Bootsführerschein auch durch das mehrfache Überschreiten der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit verlieren. 

Alkoholkontrollen

Da Alkoholkonsum auf dem Wasser noch immer ein großes Problem darstellt, führt die Wasserschutzpolizei an Schleusen, Häfen und auch auf dem Wasser regelmäßig Alkoholkontrollen durch.

Medikamente und Drogen auf dem Boot

Jegliche Drogen sind beim Führen und Steuern von Sportbooten natürlich ebenfalls tabu.

Wenn Du bestimmte Medikamente einnimmst, solltest Du die Nebenwirkungen genau studieren: Ein erhöhtes Risiko für Schwindelgefühl, Übelkeit oder Ähnliches beeinträchtigen Deine Fähigkeit, das Boot sicher zu führen. Natürlich sind vom Arzt verschriebene Medikamente legal. Dennoch solltest du nur an Bord gehen, wenn du körperlich und geistig in einem gesunden Zustand bist, um deine eigene Sicherheit, sowie die der anderen Teilnehmer am Schiffsverkehr, zu gewährleisten. 

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Prüfungsgebühren

Für die Prüfung Deiner Fähigkeiten wird eine Prüfungsgebühr vom  zuständigen Prüfungsausschuss erhoben.

Es fallen folgende Gebühren an:
SBF See Einzeln 147,31 €
SBF Binnen Einzeln 129,71 €
SBF See und Binnen 177,54 €

Die zusätzlichen Kosten für die Prüfungsfahrt übernehmen wir für Dich. Dies beinhaltet die Bereitstellung eines Bootes und eines Fahrlehrers. Du erhältst von uns rechtzeitig vor Deiner Prüfung nochmals Informationen bezüglich der Prüfungsgebühren.

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