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Bootsführerschein: Welchen Führerschein für welches Land?

Gilt mein deutscher Bootsführerschein auch im Ausland? Kann ich im Ausland ein Boot mieten oder sogar kaufen? Das Thema des Bootsführerscheins in verschiedenen Ländern kann schnell für Verwirrung sorgen. Wir wollen einmal aufräumen und Klarheit schaffen.
Übersicht

Gesetzliche Regelungen zum Bootsführerschein im Ausland

Grundsätzlich gilt: Fährst Du ein Boot unter deutscher Flagge, gilt für dich auf hoher See deutsches Recht. Fährst Du aber in den nationalen Gewässern eines Landes wie zum Beispiel Spanien, musst Du die von spanischem Recht vorgeschriebenen Befähigungen nachweisen können. Das gilt sowohl, wenn Du mit Deinem eigenen Boot nach Spanien fährst, als auch, wenn Du in Spanien ein Boot mieten willst. 

Wir haben für die meisten Länder zusammengefasst, welche Befähigungsnachweise nötig sind. 

International gültiger Bootsführerschein

Um die Anerkennung eines nationalen Bootsführerscheins in anderen Ländern zu vereinfachen, wurde das ICC (“International Certificate for Operators of Pleasure Craft” oder “International Certificate of Competence”) eingeführt. 

Die Länder, in denen das ICC gilt, erlauben Dir, in ihren Gewässern zu fahren, wenn Dein nationaler Bootsführerschein dies auch in Deinem Heimatland erlaubt. Das heißt: Wenn Du mit dem deutschen SBF Binnen deutsche Binnengewässer befahren darfst, darfst Du auch die Binnengewässer der anderen teilnehmenden Länder befahren. Das gleiche gilt für Küstengewässer. 

Alle deutschen Bootsführerscheine entsprechen grundsätzlich den Mindestanforderungen des ICC und sind damit international gültig. Du musst Dir kein separates ICC-Dokument ausstellen lassen, wie es bei Bootsführerscheinen aus der Schweiz oder Österreich der Fall ist. 

Die folgenden Staaten erkennen das ICC formell an: Belarus, Belgien, Bulgarien, Deutschland, England, Finnland, Frankreich, Holland, Irland, Italien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Schweiz, Tschechien und Ungarn.

In weiten Teilen der Welt wird das ICC informell anerkannt. Das heißt, dass es zwar keine offizielle Gültigkeit in diesem Land hat, jedoch meistens dennoch als Nachweis reicht, um ein Boot zu mieten oder in den Gewässern des Landes Boot zu fahren. Außerhalb der EU ist das zum Beispiel in der Karibik, den Seychellen oder in Thailand der Fall.

Überblick der Bootsführerschein-Vorschriften in einzelnen Ländern

Im Folgenden erhältst Du einen Überblick über die Vorschriften zum Bootsführerschein für Binnen und See  in verschiedenen Ländern. Die Liste umfasst nicht alle Länder der Welt, aber die beliebtesten Reiseziele für den Bootsurlaub. 

Deutschland

  1. Motorboote mit maximal 15 PS oder Elektroboote mit maximal 10,2 PS und maximal 15 m Länge ohne Bootsführerschein
  2. SBF Binnen für Motorboote mit mehr als 15 PS oder Elektroboote mit mehr als 10,2 PS auf Binnengewässern
  3. SBF See für Motorboote mit mehr als 15 PS oder Elektroboote mit mehr als 10,2 PS in der 3-Seemeilen-Zone (5,6km entfernt von der Küste)

Bodensee: maximal 6 PS und 2,5 Meter Gesamtlänge bei Motorbooten und maximal 12 m2 Segelfläche bei Segelbooten ohne Bodenseeschifferpatent oder Bodensee-Ferienpatent

Finnland

  • Maximal 24 m Gesamtlänge ohne Bootsführerschein
  • Internationaler Bootsführerschein ICC mit entsprechender Eignung für Boot und Gewässer ist gültig

Frankreich

  • Maximal 6 PS und 5 m Gesamtlänge ohne Bootsführerschein
  • Segelboote ohne Antrieb oder nur mit Hilfsmotor führerscheinfrei
  • Internationaler Bootsführerschein ICC mit entsprechender Eignung für Boot und Gewässer ist gültig

Griechenland

  • maximal 30 PS Motorleistung ohne Bootsführerschein
  • Internationaler Bootsführerschein ICC mit entsprechender Eignung für Boot und Gewässer ist gültig
  •  

Italien

  1. Maximal 40,8 PS und 24 m Gesamtlänge und maximal 6 Seemeilen Entfernung von der Küste ohne Bootsführerschein
  2. Internationaler Bootsführerschein ICC mit entsprechender Eignung für Boot und Gewässer ist gültig
  3. Funklizenz ist in den meisten Fahrtgebieten zusätzlich vorgeschrieben

 

Venedig: ausschließlich mit Bootsführerschein und Funklizenz befahrbar

Niederlande

  1. Maximal 15 m Gesamtlänge und konstruktionsbedingt Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ohne Bootsführerschein
  2. Internationaler Bootsführerschein ICC mit entsprechender Eignung für Boot und Gewässer ist gültig

Kroatien

  • Führen aller Motorboote ist nur mit Bootsführerschein gestattet
  • Segelboote sind bis 2,5 m Gesamtlänge und ohne Hilfsmotor führerscheinfrei
  • Internationaler Bootsführerschein ICC mit entsprechender Eignung für Boot und Gewässer ist gültig
  • UKW-See Sprechfunklizenz ist vorgeschrieben

Montenegro

  • Bootsführerschein ist für alle Boote vorgeschrieben
  • Internationaler Bootsführerschein ICC mit entsprechender Eignung für Boot und Gewässer ist gültig

Norwegen

  • maximal 25 PS und maximal 8 m Gesamtlänge ohne Bootsführerschein
  • Internationaler Bootsführerschein ICC mit entsprechender Eignung für Boot und Gewässer ist gültig

Österreich

  1. Maximal 5,98 PS und 10 m Gesamtlänge ohne Bootsführerschein
  2. Internationaler Bootsführerschein ICC mit entsprechender Eignung für Boot und Gewässer ist gültig
  3. bei schlechten Sichtverhältnissen darf nur mit Nachweis einer Radar-Schulung gefahren werden

Bodensee: maximal 6 PS und 2,5 Meter Gesamtlänge bei Motorbooten und maximal 12 m2 Segelfläche bei Segelbooten ohne Bodenseeschifferpatent oder Bodensee-Ferienpatent

Portugal

  • Maximal 15 m Gesamtlänge und konstruktionsbedingt Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h ohne Bootsführerschein
  • Internationaler Bootsführerschein ICC mit entsprechender Eignung für Boot und Gewässer ist gültig

Türkei

  • Maximal 15 m Gesamtlänge und konstruktionsbedingt Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h ohne Bootsführerschein
  • Internationaler Bootsführerschein ICC mit entsprechender Eignung für Boot und Gewässer ist gültig

Schweiz

  • Maximal 8 PS und maximal 12 m2 Segelfläche ohne Führerschein

  • Internationaler Bootsführerschein ICC mit entsprechender Eignung für Boot und Gewässer ist gültig

Bodensee:  maximal 6 PS und 2,5 Meter Gesamtlänge bei Motorbooten und maximal 12 Quadratmeter Segelfläche bei Segelbooten ohne Bodenseeschifferpatent oder Bodensee-Ferienpatent

Schweden

  • Maximal 12 m Gesamtlänge und maximal 4 m Gesamtbreite ohne Bootsführerschein
  • Internationaler Bootsführerschein ICC mit entsprechender Eignung für Boot und Gewässer ist gültig

Spanien

  • maximal 15 PS und 4 m Gesamtlänge (Motorboote) oder 5 m Gesamtlänge (Segelboote) und maximal 2 Seemeilen Abstand zur Küste ohne Bootsführerschein
  • Internationaler Bootsführerschein ICC mit entsprechender Eignung für Boot und Gewässer ist gültig

Vereinigtes Königreich

  • auf See keine Führerscheinpflicht
  • auf Binnengewässern für alle Boote Führerscheinpflicht
  • Internationaler Bootsführerschein ICC mit entsprechender Eignung für Boot und Gewässer ist gültig

Auf der sicheren Seite mit deinem internationalen Bootsführerschein

Grundsätzlich kannst Du mit dem deutschen Sportbootführerschein in fast allen Ländern Boote fahren und mieten. Jedoch behalten wir uns bei diesem Artikel vor, dass sich internationale Regelungen jederzeit ändern können. Deshalb bist Du auf jeden Fall auf der richtigen Seite, wenn Du Dich vor einer Reise nochmal bei offiziellen Stellen über die aktuellen Bootsführerschein-Regelungen des Landes informierst.

Wenn Du ein Boot mieten willst, kannst Du auch beim Charterunternehmen anrufen und nach den erforderlichen Voraussetzungen fragen.

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Prüfungsgebühren

Für die Prüfung Deiner Fähigkeiten wird eine Prüfungsgebühr vom  zuständigen Prüfungsausschuss erhoben.

Es fallen folgende Gebühren an:
SBF See Einzeln 147,31 €
SBF Binnen Einzeln 129,71 €
SBF See und Binnen 177,54 €

Die zusätzlichen Kosten für die Prüfungsfahrt übernehmen wir für Dich. Dies beinhaltet die Bereitstellung eines Bootes und eines Fahrlehrers. Du erhältst von uns rechtzeitig vor Deiner Prüfung nochmals Informationen bezüglich der Prüfungsgebühren.

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