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Bootsführerschein DDR – Gültigkeit und Umschreibung

Du besitzt einen DDR-Bootsführerschein - Wo ist er noch gültig? Solltest Du ihn umschreiben lassen? Wie funktioniert die Umschreibung? Und was ist, wenn der Schein verloren gegangen ist? Wir beantworten alle Fragen rund um den DDR-Befähigungsnachweis.
Übersicht

Ist der DDR-Befähigungsnachweis noch gültig?

Grundsätzlich sind alte Bootsführerscheine wie der DDR-Befähigungsnachweis, der A-Schein des DSV oder auch der Berliner Segelschein in Deutschland unbefristet gültig. Im Ausland ist das allerdings nicht der Fall. Wenn Du also außerhalb von Deutschland Boot fahren möchtest, solltest Du Dir einen aktuellen Bootsführerschein (SBF Binnen oder See) ausstellen lassen. Das ist normalerweise schnell und einfach gemacht.

Wo kann ich den DDR-Befähigungsnachweis umschreiben lassen?

Wenn Du im Besitz eines DDR-Befähigungsnachweises bist, kannst Du Dir dafür beim Deutschen Segler Verband (DSV) oder beim Deutschen Motoryachtverband (DMYV) den Sportbootführerschein Binnen bzw. See ausstellen lassen – ohne eine zusätzliche Prüfung zu absolvieren. Die entsprechenden Formulare findest Du hier: 

DDR Bootsführerschein umschreiben DSV

DDR Bootsführerschein umschreiben DMYV

 

Was braucht man, um den DDR-Bootsführerschein umschreiben zu lassen?

Du musst keine erneute Prüfung ablegen, um Deinen DDR Bootsführerschein umschreiben zu lassen. Neben dem Antrag zur Umschreibung musst Du allerdings ein aktuelles Passbild und einebeidseitige Kopie Deines Personalausweises einreichen. Außerdem muss der Original-Führerschein vorliegen, sofern er nicht verloren gegangen ist.

Beim DMYV fällt für die Umschreibung des DDR-Befähigungsnachweises eine Gebühr von 41,59 €an. Mit Auslandsversand betragen die Kosten 49,08 €.

Beim DSV liegt die Umschreibungsgebühr bei 39,67 € zzgl. Auslandsversand.

DDR-Befähigungsnachweis verloren - Kann ich den Bootsführerschein trotzdem umschreiben lassen?

Was, wenn dein DDR-Bootsführerschein verloren gegangen, gestohlen oder unleserlich geworden ist? Noch ist nicht alles verloren. Wenn Du Prüfungsort, Prüfungsdatum, Prüfungsausschuss, und im besten Fall Deine Führerscheinnummer-Nummer noch weißt, kann Dir trotzdem ein aktueller Bootsführerschein ausgestellt werden. Dazu musst Du beim DSV oder beim DMYV ein Antragsformular ausfüllen und ebenfalls ein Passfoto und eine Kopie des Personalausweises einreichen. 

Genau für diesen Fall ist es sinnvoll, eine Kopie oder ein Foto des Original-Führerscheins aufzubewahren. 

Wenn Du deinen DDR-Bootsführerschein nicht mehr hast, wird Dir direkt der aktuelle Bootsführerschein, also der SBF Binnen oder See, ausgestellt. Solltest Du das Original wiederfinden, musst Du es nachträglich abgeben. 

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Prüfungsgebühren

Für die Prüfung Deiner Fähigkeiten wird eine Prüfungsgebühr vom  zuständigen Prüfungsausschuss erhoben.

Es fallen folgende Gebühren an:
SBF See Einzeln 147,31 €
SBF Binnen Einzeln 129,71 €
SBF See und Binnen 177,54 €

Die zusätzlichen Kosten für die Prüfungsfahrt übernehmen wir für Dich. Dies beinhaltet die Bereitstellung eines Bootes und eines Fahrlehrers. Du erhältst von uns rechtzeitig vor Deiner Prüfung nochmals Informationen bezüglich der Prüfungsgebühren.

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