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Boot fahren ohne Bootsführerschein

In Deutschland ist es möglich, Boote auch ohne Bootsführerschein zu fahren. Ein Boot ohne einen Bootsführerschein zu steuern, gebietet jedoch ein hohes Maß an Vorsicht, da auch andere Verkehrsteilnehmer auf den Gewässern unterwegs sind.

Besonders auf frequentierten Gewässern wie dem Elbekanal bei Hamburg ist höchste Konzentration notwendig, da hier auch größere Boote unterwegs sind. Hier sind viele Regeln zu beachten, die man in der Ausbildung zum Sportbootführerschein erlernt.
Übersicht

Boot fahren ohne Bootsführerschein auf Binnengewässern (Flüsse & Seen)

Auf den Binnengewässern bzw. den Binnenschifffahrtsstraßen ist das fahren von Booten mit weniger als 15 PS Motorleistung ohne Führerschein erlaubt

Segelboote ohne Motor dürfen also immer ohne Führerschein gefahren werden. Sobald das Segelboot jedoch über einen Motor von mehr als 15 PS verfügt, wird zum Führen ein Bootsführerschein nötig. Im Binnenbereich gibt es zudem aber noch eine Begrenzung der Länge des Bootes. Maximal 20 Meter darf ein Boot lang sein, bevor ein Führerschein vorgeschrieben ist.

Boot fahren ohne Bootsführerschein auf dem Meer

Auf den Seeschifffahrtsstraßen ist das Führen eines Sportbootes ohne Führerschein erlaubt, wenn das Boot nicht über mehr als 15 PS Antriebsleistung verfügt. Anderenfalls gilt hier für Boote eine Führerscheinpflicht. Eine Begrenzung bei der Länge des Bootes gibt es auf Seegewässern nicht.

In internationalen Gewässern sowie in deutschen Gewässern außerhalb der Seeschifffahrtsstraßen ist das Boot fahren ganz ohne Führerschein erlaubt. Jedoch können in den jeweiligen Gewässern der einzelnen Ländern abweichende Regeln gelten.

Zu beachten ist auch das Alter des Bootsführers. Boot fahren ohne Führerschein ist ab einem Alter von 16 Jahren möglich

Ausnahmen

Von diesen Regelungen gibt es jedoch auch Ausnahmen. Auf vereinzelten Gewässern gelten abweichend etwas andere Regeln zum Fahren ohne Führerschein.

Bodensee

Auf dem Bodensee gilt die Bodenseeschifffahrtsordnung, die ihre eigenen Vorschriften mit sich bringt. Um hier ohne Führerschein fahren zu dürfen, darf das Boot eine Motorisierung von 6 PS nicht überschreiten.

Rhein

Um auf dem Rhein ohne Führerschein fahren zu können, darf das Boote nicht mehr als 5 PS Leistung haben und nicht länger als 15 m sein.

Spree

Im Umland von Berlin auf der Havel-Oder-Wasserstraße, der Untere-Havel-Wasserstraße oder der Spree- Oder-Wasserstraße gibt es eine Ausnahme für Segelboote, diese dürfen hier ohne Bootsführerschein gefahren, wenn das Segel eine Größe von 6 Quadratmeter nicht überschreitet. 

Bei einer größeren Segelfläche dürfen Segelboote nur von Personen geführt werden, die im Besitz des SBF Binnen unter Segel sind. Wer also einen SBF Binnen unter Motor hat, ist auf den genannten Wasserstraße also nur berechtigt, Segelboote von unter 6 Quadratmeter Segelfläche zufahren.

Auch Landesgewässer können ihre eigenen Regeln zur Führerscheinpflicht haben. Du solltest dich also am besten vor jeder Bootsfahrt bei der zuständigen Behörde über die lokalen Vorschriften informieren.

Strafen für das Fahren ohne Bootsführerschein

Wer gegen diese Regeln verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen. Doch nur weil dir keine Strafe für fahren ohne Führer droht, können dir für sonstige Regelverstöße jedoch trotzdem Bußgelder verhängt werden. Wie hoch diese ausfallen, hängt von dem jeweiligen Verstoß auf See oder Binnen ab. Der Bußgeldkatalog für die Schifffahrt unterteilt sich in unterschiedliche Abschnitte, in einen zur Binnenschifffahrt und einen zur Seeschifffahrt.

Binnen

Basierend auf dem Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes (BinSchAufgG) und der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) ergeben sich die Regelungen zu den Binnengewässern. Die folgenden Auszüge aus dem Bußgeldkatalog zeigen dir, welche Geldstrafen für einen Verstoß verhängt werden können.

Binnenschifffahrtsstraße ohne Fahrterlaubnis befahren: 250€ bis 5.000€

Geschwindigkeit nicht den Gegebenheiten angepasst: 250€ bis 1.500€

Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze: 350€ bis 2.500€

See

Die Regelungen zu den Seegewässern basieren auf der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeschStrO) und dem Seeaufgabengesetz (SeeAufgG). Es folgen als Beispiel drei Auszüge aus dem Bußgeldkatalog, die die möglichen Strafen aufzeigen.

Verstoß gegen Grundregeln bzgl. Verhalten im Verkehr: 200€

Fahrzeug trotz körperlicher, geistiger Einschränkung oder mit mehr als 0,5 Promille geführt: 750€ bis 2.500€

Ankern im Fahrwasser: 250€

Versicherung

Auch bei der Versicherung ist Vorsicht geboten, denn diese Leisten manchmal nur, wenn ein Bootsführerschein vorliegt. Damit Du im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleibst, solltest du vor der Fahrt die Kondition deiner Versicherung beachten.

Charter ohne Bootsführerschein

Ein weiteres Problem ergibt sich bei der Miete von einem Boot. Man wird schwerlich eine Bootsvermietungen finden, die an Personen ohne Bootsführerschein ein Boot vermieten möchte. Auch wenn es den Vermietern bei einem entsprechenden Boot rechtlich erlaubt wäre sehen die meisten davon ab und verlangen einen Sportbootführerschein.

 

Charterschein

Wenn du keinen Bootsführerschein hast, ist es dir mit einer Charterbescheinigung, die du von deinem Bootsvermieter ausgestellt bekommst, möglich ein Boot zu führen. Auf insgesamt ca. 700km deutscher Wasserstraßen darf mit einem Charterschein ein Boot ohne Führerschein gefahren werden. Die Begrenzung liegt hier bei einer Länge von maximal 15 Meter und einer maximalen Geschwindigkeit von 12 km/h. Zudem darfst du nur 12 Personen an Board mitführen und an manchen Stellen gelten extra Vorschriften wie ein Nachtfahrverbot, Fahrverbot ab Windstärke 4, alle Personen müssen Rettungswesten tragen oder die Durchfahrt ist nur in der bezeichneten Fahrrinne gestattet.

Ein Ersatz für den Sportbootführerschein ist die Chaterbescheinigung jedoch keines Wegs, denn sie ist keine Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten. Die Bescheinigung gilt auch nur für den jeweiligen Mietzeitraum und das angegebene Gewässer.

Doch so einfach ausgestellt bekommt man die Charterbescheinigung nicht. Zuvor musst du eine dreiteilige theoretische und praktische Einweisung absolvieren, diese dauert etwa drei Stunden.

 Im ersten Teil der Theorie werden die Verkehrsregeln, Gesetze, Besonderheiten des Reviers und Ähnliches gelehrt. Der praktische Teil beinhaltet Fahrmanöver, das Schleusen, Festmachen etc. Im letzten Teil erhältst du eine Bootseinweisung, in der dir z. B. die Ausrüstungsgegenstände, der Steuerstand und mehr näher gebracht werden.

Zu beachten ist abschließend noch, dass wenn man nach ablaufen der Charterbescheinigung noch einmal ein Boot ohne Fahrerlaubnis fahren möchte, erneut eine Charterbescheinigung nötig wird und somit auch die komplette Einweisung mit allen drei Teilen erneut absolviert werden muss.

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Prüfungsgebühren

Für die Prüfung Deiner Fähigkeiten wird eine Prüfungsgebühr vom  zuständigen Prüfungsausschuss erhoben.

Es fallen folgende Gebühren an:
SBF See Einzeln 147,31 €
SBF Binnen Einzeln 129,71 €
SBF See und Binnen 177,54 €

Die zusätzlichen Kosten für die Prüfungsfahrt übernehmen wir für Dich. Dies beinhaltet die Bereitstellung eines Bootes und eines Fahrlehrers. Du erhältst von uns rechtzeitig vor Deiner Prüfung nochmals Informationen bezüglich der Prüfungsgebühren.

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