Jetboot fahren in deutschen Binnengewässern
Allgemein gilt für Wasserfahrzeuge wie Jetboote und Sportboote eine Sportbootführerschein-Pflicht ab einer Motorleistung von 15 PS. Um auf deutschen Flüssen, Seen und Kanälen zu fahren, benötigst Du den Sportbootführerschein Binnen.
Auf einigen Seen sind motorisierte Wasserfahrzeuge wie Jetboote und Motorboote aus Naturschutzgründen nicht erlaubt.
Abgesehen von diesen Ausnahmen darfst du mit dem Jetski auf allen Binnengewässern fahren, solange du im Rahmen von Touren und Wanderfahrten einen klar erkennbaren Geradeaus-Kurs einhältst.
Frei fahren samt Figuren und Kunststücken darf man nur in dafür freigegebenen Bereichen. Dazu gehört zum Beispiel die Elbe von km 307,50 – 309,00 im Raum Schönebeck, die Donau von km 2356,40 – 2355,00 im Raum Geisling, rechte Stromseite und der Main von km 168,20 – 170,00 im Raum Trennfeld.
Zur Information: Binnengewässer werden zur besseren Orientierung durch Streckenkilometrierung beschrieben. Die Rheinkilometrierung beginnt z.B. in Konstanz (Mitte der Rheinbrücke) mit km 0,0 und endet in Hoek van Holland mit km 1032,8.
Eine vollständige Liste aller freigegebenen Bereiche für Jetboote findest Du auf der Website des DMYV hier oder auf dieser Karte, wenn Du den Filter “Jetski” auswählst.
Sportbootführerschein Binnen
Jetboot fahren an der Küste
Bis zu drei Seemeilen (5,6 km) von der Küste gilt auch auf dem Meer eine Sportbootführerscheinpflicht für Wasserfahrzeuge mit mehr als 15 PS. Um in der Nord- oder Ostsee Jetski zu fahren, brauchst Du also den Sportbootführerschein See.
Sportbootführerschein See
Jetboot fahren auf dem Bodensee
Jetski fahren ist auf dem Bodensee grundsätzlich nur im Rahmen von Touren und Wanderfahrten erlaubt – also nur gerade Strecken, keine Figuren und Kunststücke. Außerdem ist für alle Wasserfahrzeuge mit mehr als 4,4kW (6PS) Motorleistung neben dem Sportbootführerschein Binnen das Bodenseeschifferpatent vorgeschrieben. Alternativ kann ein befristetes Ferienpatent für 30 Tage beantragt werden.
Das Bodenseeschifferpatent besteht aus mehreren Kategorien. Um Jetski zu fahren, musst Du mindestens Kategorie A für motorisierte Wasserfahrzeuge besitzen. Hierfür machst Du eine theoretische Prüfung und auch eine praktische Prüfung, wenn Du noch keinen SBF See oder Binnen besitzt. Besitzt Du bereits einen Sportbootführerschein, entfällt die Praxisprüfung.
Den Sportbootführerschein mit dem Bodenseeschifferpatent in Kombination zu machen ist besonders sinnvoll, weil sich ein großer Teil des Stoffes überschneidet.
Die Kosten für das Bodenseeschifferpatent allein, samt theoretischer und praktischer Ausbildung, belaufen sich auf ca. 500€ bis 700€.
Wenn Du gleichzeitig den Sportbootführerschein machst, brauchst Du für das Bodenseeschifferpatent nur die zusätzlichen Bodensee-Informationen lernen – Grundlagen der Theorie und Praxis lernst Du ja beim Bootsführerschein. So zahlst Du für den BSP-Kurs nur noch knapp 145€. Da außerdem die praktische Prüfung entfällt und Du nur die BSP-Theorie bestehen musst, sparst Du auch Prüfungsgebühren.
Häufig gestellte Fragen
Ja. In Deutschland ist für Wassermotorräder/Jetski wegen > 15 PS in der Regel ein Bootsführerschein Pflicht. Es ist aber egal, ob du den SBF Binnen auf Binnengewässern oder den SBF See an Küste/Meer hast.
Nein, der Kfz-Führerschein ersetzt keinen Jetskiführerschein.
Für das Jetski fahren ist das Mindestalter 16 Jahre. Allerdings nur mit Einverständniserklärung der Eltern. Ansonsten steht es dir ab 18 frei. Für Jetboote ab 15 PS benötigst du einen Sportbootführerschein Binnen oder See. Falls du auf dem Rhein fahren willst, brauchst du bereits ab >5 PS einen Führerschein.
Die Kosten für einen Jetski-Führerschein variieren, liegt aber mindestens bei 150 Euro und höchstens 450 Euro.
Nein, oft wird der internationale Sportbootführerschein anerkannt.
In der Regel nein. Verleiher verlangen meist den SBF Binnen/See, wenn du ein schnelles Jetski mieten willst.
Ein Jetski mit 15 PS erreicht eine Geschwindigkeit von bis zu 20km/h.
Das Fahren eines Bootes ohne den erforderlichen Bootsführerschein kann zu Geldstrafen zwischen 150 Euro und 5000 Euro führen, je nach Art des Gewässers und Schwere des Verstoßes. Zusätzlich können auch andere Strafen wie ein Bußgeld für das Fahren in bestimmten Zonen ohne Fahrerlaubnis verhängt werden.