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Änderungen der Regeln auf dem Rhein zu 2023

Als eine der verkehrsreichsten Binnenschifffahrtsstraßen Deutschlands und der Welt galten für Boote auf dem Rhein bisher strengere Regeln als auf anderen Binnengewässern. Zum 01. April 2023 wurden die Regeln nach einem Beschluss der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) gelockert. Welche Regeländerungen gelten und was das für den Bootsführerschein bedeutet, erklären wir Dir in diesem Artikel.
Übersicht

Regeländerung zur Führerscheinpflicht auf dem Rhein

Bisher galt auf dem Rhein für Boote ab 3,68 kW / 5 PS Motorleistung die Sportbootführerscheinpflicht. Ab dem ersten April 2023 muss der Sportbootführerschein Binnen erst ab einer Motorleistung von 11,03 kW / 15 PS bei Verbrennungsmotoren und 7,5 kW / 10,2 PS bei Elektromotoren vorgewiesen werden. Das entspricht den gängigen Regelungen auf anderen Binnengewässern in Deutschland. 

Die maximale Länge für Boote, die man mit dem Sportbootführerschein Binnen unter Motor auf dem Rhein führen durfte, lag bisher bei 15 Metern. Im Zuge der neuen Regelungen liegt die Obergrenze jetzt bei 20 Metern.

Um Boote mit einer Länge von 20 bis 25 Metern zu fahren, muss man ein Sportpatent besitzen. 

Die allgemeine Regelung, dass der SBF Binnen auf allen Binnenschifffahrtsstraßen ab 15 PS Pflicht ist und damit Boote bis zu einer Länge von 20 Metern geführt werden können, sowie die bisherige Ausnahmeregelung auf dem Rhein, sind in der Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) festgelegt. 

Da die Ausnahmeregelung auf dem Rhein jetzt wegfällt, muss die SpFV angepasst werden. Einenaktuellen Entwurf der Änderungen findest Du auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) oder hier unter Artikel 7 auf Seite 46.

Regeländerungen in der Sportbootführerschein-Prüfung

In der Prüfung zum Sportbootführerschein Binnen werden einige Fragen zum Rhein gestellt, die sich natürlich auf die alten Regelungen beziehen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat angegeben, dass die Prüfungsfragen zum 3. Quartal 2023 angepasst werden. 

Sobald die offiziellen Änderungen in den Sportbootführerschein-Prüfungsbögen vorliegen, passen wir natürlich auch die Fragen auf unserer Lernplattform und im Prüfungssimulator an, damit sie weiterhin den Original Prüfungsfragen entsprechen.

Alle Regeländerungen für den Rhein auf einen Blick

Hier nochmal eine kurze Übersicht aller neuen Regelungen für den Schiffsverkehr auf dem Rhein ab 01.04.2023:

  • Die Sportbootführerscheinpflicht gilt erst für Boote ab 11,03 kW / 15 PS mit Verbrennungsmotor oder 7,5 kW / 10,2 PS mit Elektromotor, statt wie zuvor schon ab 3,68 kW / 5 PS.
  • Der Sportbootführerschein Binnen ist für Boote mit bis zu 20 Meter Länge gültig, statt wie vorher nur bis 15 Meter.
  • Die Bootsprüfungsfragen, die sich auf den Rhein beziehen, werden voraussichtlich zum dritten Quartal 2023 geändert. 
  • Die Regeländerungen der ZKR sorgen dafür, dass die Sportbootführerscheinverordnung angepasst werden muss.
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Prüfungsgebühren

Für die Prüfung Deiner Fähigkeiten wird eine Prüfungsgebühr vom  zuständigen Prüfungsausschuss erhoben.

Es fallen folgende Gebühren an:
SBF See Einzeln 147,31 €
SBF Binnen Einzeln 129,71 €
SBF See und Binnen 177,54 €

Die zusätzlichen Kosten für die Prüfungsfahrt übernehmen wir für Dich. Dies beinhaltet die Bereitstellung eines Bootes und eines Fahrlehrers. Du erhältst von uns rechtzeitig vor Deiner Prüfung nochmals Informationen bezüglich der Prüfungsgebühren.

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