Das Short Range Certificate (SRC) wird von der Internationalen Fernmeldeunion ausgestellt und berechtigt den Inhaber, UKW-Funkanlagen auf See zu betreiben. Um ein mit UKW-Funkanlage ausgestattetes Schiff zu führen, ist der Besitz des SRC gesetzlich vorgeschrieben.
Für das SCR muss eine Prüfung absolviert werden, in der bestätigt wird, dass der Funkzeugnis-Inhaber über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, eine UKW-Funkanlage zu betreiben und Notrufe und Sicherheitsnachrichten korrekt zu senden und zu empfangen.
Für den Betrieb von anderen Funkanlagen über Kurzwellen, Grenzwellen, Satellit oder Inmarsat ist ein Long Range Certificate (LRC) notwendig.